l

 

Consano - Für eine faire & soziale Medizin in der Schweiz

So nennt sich ein Verein, der kürzlich in Olten gegründet wurde.
Sein erster Präsident ist Dr. med. Cyrill Jeger, Olten.
An der Gründungsversammlung wurden zudem Dr. med. Michel Romanens, Basel und Olten und Markus Meyer, Olten in den Vorstand gewählt.


Dieser Verein soll Träger sein einer neuen Bewegung für eine faire und soziale Medizin in der Schweiz und er unterstützt entsprechende Bestrebungen.

So werden Sie Mitglied:
Senden Sie - am besten per Mail - oder auch per Post oder Fax - Ihren Namen, Vornamen, und Adresse an den Verein für eine faire & soziale Medizin in der Schweiz,
Ziegelfeldstrasse 5, 4600 Olten
Fax: 062 212 29 51
e-mail: jegerolten@bluewin.ch

und bezahlen Sie den Mitgliederbeitrag von Fr. 50.-
- oder auch mehr - an das:
PC Konto: 49-4057-7.

Wir werden Sie laufend über weitere Aktivitäten informieren.
Besuchen Sie auch regelmässig diese Homepage.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!
 

 

Statuten
Für eine faire & soziale Medizin in der Schweiz

Name und Sitz Art. 1
Unter dem Namen ãFür eine faire & soziale Medizin in der Schweiz" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in Olten.

Zweck Art. 2
Der Verein unterstützt Bestrebungen für eine faire und soziale Medizin in der Schweiz.

Mittel Art. 3
Zur Erreichung des Vereinszwecks stehen zur Verfügung:
- Mitgliederbeiträge
- Spenden und Unterstützungsbeiträge

Mitgliedschaft Art. 4
Mitglieder könne natürliche und juristische Personen sein, die den Zweck des Vereins unterstützen. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Austritt muss schriftlich einen Monat vor Ablauf des Geschäfts-jahres mitgeteilt werden.

Organe Art. 5
Organe des Vereins sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Revisionsstelle

Mitgliederversammlung Art. 6
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberu-fen.

Art. 7
Ihre Aufgaben sind:
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Revsionsstelle
- Genehmigung des Berichtes des Vorstandes
- Genehmigung des Jahresberichtes, der Rechnung, des Budgets
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Stautenänderungen
- Auflösung des Vereins

Art. 8
Beschlüsse und Wahlen werden mit einfachem Mehr der anwe-senden Mitglieder gefasst bzw. vorgenommen. Statutenänderungen bedürfen eines 2/3 Mehrs.

Vorstand Art. 9
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Er konstituiert sich selber.
Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt und ist nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der Dauer eines Amtsperiode ergänzt sich der Vorstand selber.
Der Vorstand hat die Befugnis, während der Amtsperiode mehrere Personen mit Stimmrecht in den Vorstand zu ergänzen.

Art. 10
Seine Aufgaben sind:
- Führung der laufenden Geschäfte
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Vertretung des Vereines nach aussen
- Regelung der Zeichnungsberechtigung
- Finanzverwaltung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organen übertragen sind

Revisionsstelle Art. 11
Die Revisionsstelle hat die vom Kassier bzw. von der Kassierin erstellte Betriebs- und Vermögensrechnung nebst den Belegen zu prüfen und zuhanden der Vereins-versammlung schriftlich Bericht und Antrag zu stellen.

Haftung Art. 12
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen

Auflösung des Vereins Art. 13
Die Auflösung des Vereins kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder be-schlossen werden, wenn das Traktandum bei der Einberufung rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. Die Vereinsversammlung beschliesst, welchen Organisationen mit ähnlichem Zweck allfälliges Vereinsvermögen zugewendet wird.

Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 23. 12. 2003 genehmigt