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NZZ am Sonntag, 21. März 2004 - ErpressungsopferPatient - Fallkosten in der Psychiatrie - Kommentar zu zwei Gerichturteilen 14. März 2004-03-09 NZZ am Sonntag Es ist eben leider nicht so, dass die Santé suisse uneigennützig überarztende Ärzte belangt. Mit System werden engagierte Grundversorger in den Ruin getrieben. Ein Blick auf deren Umsätze zeigt, dass dies gar nicht "Grossverdiener" sein können. Die Kassen missbrauchen das Instrument der Kostenkontrolle, um chronisch Kranke aus der medizinischen Versorgung zu drängen, und um die Ärzte vom hippokratischen Eid abzubringen. Die Besonderheiten und gezielten Weiterbildungen - insbesondere in Psychosomatik und komplementärer Medizin - werden von der Santé suisse nicht berücksichtigt. Cyrill Jeger, Präsident des Vereins "Für eine faire & soziale Medizin in der Schweiz", Olten 7. März 2004-03-09 NZZ am Sonntag Mit Honorar-Rückforderungen will die Santésuisse Ärzte dazu bringen, kostenbewusster zu arbeiten Der Krankenkassenverband Santésuisse rückt Medizinern auf den Leib, die zu hohe Kosten verursachen. Fehlbare Ärzte werden neuerdings in der ganzen Schweiz verwarnt oder müssen Honorare zurückzahlen. Markus Steudler Dicke Post für mehrere hundert Schweizer Ärzte: «Anlässlich der den Krankenversicherern vom Gesetz aufgetragenen regelmässigen Kostenkontrollen», teilte ihnen die Santésuisse in mehreren Briefwellen in den letzten drei Monaten mit, habe man festgestellt, «dass die von Ihnen verrechneten Arztkosten (. . .) erheblich über dem Durchschnitt Ihrer Vergleichsgruppe liegen.» Mit anderen Worten: Im Vergleich mit Kollegen desselben Kantons und Fachgebiets verursachten sie 2002 deutlich höhere Kosten pro Patient - zum Beispiel indem sie zu viele Medikamente verschrieben. Jeder Adressat eines Warnbriefs hat drei Monate Zeit, um die Mehrkosten zu begründen. Wer keine plausible Erklärung liefert und bei der Kostenkontrolle des angelaufenen Geschäftsjahrs 2004 wiederum hängen bleibt, wird zur Kasse gebeten: Wiederholungstäter müssen einen Teil des Honorars zurückzahlen - so wie es bisher bereits in manchen Deutschschweizer Kantonen der Fall war und von nun an gesamtschweizerisch der Fall sein wird. Denn die Santésuisse weitet die sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung auf das ganze Land aus, wie Verbandssprecher Peter Marbet bestätigt. Sie durchleuchtet im Zuge der noch andauernden Kontrolle des Geschäftsjahrs 2002 die Schweizer Arztpraxen erstmals flächendeckend. Ein Grund für diese Ausdehnung und Vereinheitlichung ist die mittlerweile konsolidierte Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) in Luzern, das das Vorgehen der Santésuisse bestätigt und in den letzten Jahren wiederholt Ärzte zu Rückzahlungen verpflichtete. Ausserdem liefert eine massiv verbesserte elektronische Erfassung von Arztdaten durch die Krankenkassen immer bessere Kontrollgrundlagen. Von den 15 000 Ärzten, die in der Schweiz 2002 eine Praxisbewilligung besassen, hat der Computer 1235 Auffällige herausgefiltert. Bei der Santésuisse rechnet man damit, dass die Hälfte davon die Mehrkosten begründen kann, weil sie zum Beispiel mehr kostenintensive Patienten behandeln wie Aidskranke oder Patienten mit transplantierten Organen. Die andere Hälfte muss mit Sanktionen rechnen. Weil das Verfahren heuer erstmals systematisch durchgeführt wird, handelt es sich in den meisten Fällen um schriftliche oder im persönlichen Gespräch überbrachte Verwarnungen. «Im Gespräch lässt sich oft klären, weshalb ein Arzt teurer praktiziert. Und es lassen sich Ratschläge für die Zukunft erteilen», sagt Fürsprecher Roland Amstutz, der seit zehn Jahren für die Wirtschaftlichkeitskontrollen im Kanton Bern zuständig ist und das neu geschaffene «Kompetenzzentrum Wirtschaftlichkeits-Verfahren» leitet. Jedes Jahr fordert Amstutz bei rund einem Dutzend der insgesamt 1600 Berner Ärzte Honorare zurück. Nur in Einzelfällen muss er damit bis vor das EVG. «Die Ärzte haben sich an das Verfahren gewöhnt», sagt Amstutz. «Es kann vorkommen, dass ich bei einem Arzt persönlich vorbeischaue, mit ihm einen Kaffee trinke und mit 40 000 Franken ins Büro zurückkehre.» Im Vergleich zu den Gesamtkosten im Gesundheitswesen sind fünf Millionen Franken «ein Tropfen auf den heissen Stein», wie Santésuisse-Sprecher Marbet erklärt. Der Hauptzweck der Wirtschaftlichkeitsprüfung, so Marbet, sei die Schaffung eines gesunden Kostenbewusstseins auf Seiten der Ärzte. Beim Dachverband der Ärzteschaft FMH stösst diese Begründung auf heftige Kritik. «Dies insinuiert, das Kostenbewusstsein der Ärzte sei defekt - eine schlicht unsinnige Unterstellung», sagt FMH-Präsident Hans Heinrich Brunner. Er hegt grösste Vorbehalte gegenüber der Wirtschaftlichkeits- Kontrolle. Es sei «völlig offen, ob die Santésuisse über die zur Beurteilung notwendigen Daten und Auswertungs- Algorithmen verfügt». Die Kontrolle, so Brunner, sei nur dann wirksam, wenn neben der Wirtschaftlichkeit auch Zweckmässigkeit und Wirksamkeit einer Behandlung überprüft werden. In der Ärzteschaft verursache das Vorgehen Misstrauen, Ärger und Wut. Es schade «einer erfolgreichen partnerschaftlichen Zusammenarbeit». Für die Kassen hat die Prüfung einen positiven Nebeneffekt: Sie könnte zum idealen Instrument werden, wenn dereinst der umstrittene Vertragszwang fällt und missliebige Mediziner ausgeschlossen werden können. «Es ist gut möglich, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung den Kassen als Kriterium für eventuelle Ausschluss-Entscheide dient», räumt Marbet ein. «Das darf aber nicht das einzige Kriterium sein.»
NZZ am Sonntag, 21.9.03 Lobby der Gesunden "Letzte Chance bei der Revision des KVG", NZZ am Sonntag vom 14. September Aus dem Artikel des Direktors der Santésuisse geht mit aller Deutlichkeit hervor, dass die Krankenkassen vorrangig die Interessen der gesunden Prämienzahler vertreten, während die Anliegen jener Personen, die krank sind und deswegen mehr Kosten verursachen, als sie an Prämien bezahlen, einen wesentlich kleineren Stellenwert haben. Es wird vor allem bei Patientengruppen gespart, die sich nicht gut wehren können. Beispielsweise werden Psychiatrie-Spitexleistungen für chronisch psychisch Kranke verweigert, obwohl die betroffenen Patienten nur dank der Betreuung durch eine Spitex-Psychiatrieschwester auf Dauer ausserhalb einer Klinik leben können. Rehabilitationsaufenthalte werden nicht bewilligt, was zur Folge hat, dass Patienten auf Dauer arbeitsunfähig bleiben, während ihnen eine intensive stationäre Rehabilitation die Chance böte, so weit zu genesen, dass sie wieder arbeiten können. Die Krankenkassen sparen durch die Verweigerung von absolut indizierten Leistungen zwar Geld, verlagern die Kosten aber auf andere Bereiche unseres Sozialstaates (Fürsorge, Invalidenversicherung usw.). Dr. med. Monika Diethelm-Knoepfel, Uzwil (SG)
NZZ, 11.10.03 Patientenorganisationen spannen zusammen Der Dachverband schweizerischer Patientenstellen und der Verein "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" spannen zusammen. Durch die engere Zusammenarbeit und die Zusammenlegung von Dienstleistungen entstehe der derzeit grösste Zusammenschluss von Versicherten und Patienten, teilten die beiden Organisationen mit.
SOZIALE MEDIZIN 4.03 Revision der Krankenversicherung Wieder zeichnet sich eine Volksabstimmung über die Krankenversicherung ab. Das Referendum gegen die vom Parlament noch nicht einmal definitiv beschlossene zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist so gut wie sicher. Hauptthema wird im Abstimmungskampf die Verteidigung der freien Arztwahl sein. Die Revision umfasst aber auch sonst ein paar hoch problematische Punkte, etwa die Gleichstellung privater und öffentlicher Spitäler. Zu einem unüblichen Schritt hat sich die Ärzteverbindung FMH Mitte Oktober entschlossen. Sie kündigte bereits ein Referendum gegen die 2. Teilrevision des KVG an, obwohl die beiden Parlamentskammern diese erst im Dezember verbindlich beschliessen werden. Erstaunlich ist das nicht. Denn bis auf wenige Details steht der Inhalt dieser Gesetzesrevision fest. Ein Punkt geht den ÄrztInnen tatsächlich ans Lebendige: Die Aufhebung des Kontrahierungszwangs. Die Krankenkassen sollen nicht mehr verpflichtet sein, die Rechnungen jedes Praxisinhabers und jeder Praxisinhaberin zu vergüten. Sie sollen vielmehr auswählen können, welche auf ihre Kosten tätig sein dürfen. Das kann für manche MedizinerInnen auf ein Berufsverbot hinauslaufen. Zu befürchten ist, dass dabei nicht nur Abzocker unter die Räder kommen werden. Wie das Beispiel des Oltener Arztes Cyrill Jeger zeigt (vgl. Seite 12 dieser Sozialen Medizin), kann auch eine speziell sozial ausgerichtete Praxis das Missfallen der Krankenkassen erregen. Die ÄrztInnen sind allerdings nicht die einzigen, die sich gegen die 2. KVG-Revision wehren. Auch Patientenorganisationen, Berufsverbände der Pflege und anderer Gesundheitsberufe sowie Gewerkschaften und Linksparteien haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Die Redaktion der âSozialen Medizin' sowie deren Herausgebervereinigung SGSG werden dieses mit grösster Wahrscheinlichkeit ebenfalls unterstützen. Die erforderlichen Unterschriften wird man vermutlich im ersten Quartal des nächsten Jahres sammeln müssen. Freie Arztwahl als Luxus für Begüterte Es gibt viele Gründe, sich gegen die KVG-Revsion zu wehren. Zunächst einmal greift die vorgesehene Aufhebung des Kontrahierungszwangs auch massiv in die Rechte der PatientInnen ein. Die freie Arztwahl würde deutlich eingeschränkt. Darüber könnte man allenfalls diskutieren, wenn das Gesetz Qualitätskriterien festlegen würde, nach welchen die Krankenkassen die ÄrztInnen auszuwählen hätten. Das ist aber nicht der Fall. Das Parlament hat nur beschlossen, dass die Kantone den Krankenkassen vorschreiben dürfen, wie viele PraxisinhaberInnen sie unter Vertrag nehmen müssen. Zudem sollen chronisch Kranke nicht zum Arztwechsel gezwungen werden. Die Macht der Krankenkassen würde jedoch enorm ausgebaut. Bevorzugt werden sollen bei der Kassenzulassung ÄrztInnen, die sich einem Netzwerk mit Budgetverantwortung anschliessen. Dadurch will eine Mehrheit der ParlamentarierInnen ãGatekeeping"-Systeme wie HMO's und Hausarztnetze fördern, in welchen die freie Arztwahl definitionsgemäss ausgeschlossen ist. Der Ständerat will im Gegensatz zum Nationalrat sogar noch weiter gehen und den Selbstbehalt von Versicherten verdoppeln, die sich nicht einem solchen Versicherungssystem anschliessen. HMO's und Hausarztnetze sind zwar nicht zum vornherein eine schlechte Sache. Sie können zur Entwicklung einer menschlicheren Medizin beitragen, indem sie die Stellung der HausärztInnen aufwerten. Sie enthalten aber auch einen latenten ökonomischen Anreiz zur Unterversorgung. Wenn der Spardruck gross wird, besteht die Gefahr, dass den betreffenden PatientInnen nur noch eine zweitklassige Billigmedizin geboten wird. Falls die vom Ständerat favorisierte Lösung definitiv beschlossen würde, wäre die freie Arztwahl somit ein Luxusgut, das sich nur noch Begüterte leisten können. Mehr Markt und Wettbewerb im Spitalbereich Hoch problematisch ist auch die im Rahmen der KVG-Revision vorgesehene Neuregelung der Spitalfinanzierung. Künftig sollen sowohl öffentliche Spitäler als auch Privatkliniken auf die gleiche Art finanziert werden; nämlich durch eine Fallpauschale, die je zur Hälfte die Krankenkasse und der Wohnkanton des Patienten oder der Patientin zu tragen hätten. Bisher beteiligen sich die Kantone hingegen nur an der Finanzierung der öffentlichen Spitäler. Auf den ersten Blick erscheint diese Änderung nicht allzu bedeutend. Es handelt sich aber erklärtermassen um einen ersten Schritt zur Schaffung von mehr Wettbewerb zwischen den Spitälern. Öffentliche und private Spitäler sollen über gleich lange Spiesse verfügen. Ein anderer Schritt in diese Richtung ist die Privatisierung oder Verselbständigung der öffentlichen Spitäler, die zurzeit in vielen Kantonen stattfindet. Dies entspricht dem Konzept vieler ÖkonomInnen und bürgerlicher PolitikerInnen, wonach das Spitalangebot stärker vom Markt bestimmt und weniger politisch geplant werden soll. Konsequent zu Ende gedacht bedeutet dieser Systemwechsel ein Verschwinden der öffentlichen Spitäler in der heutigen Form. Es gäbe kein Kantonsspital mehr, welches das höchste medizinische Niveau aufweist. Wie in den USA würde eine qualitativ hoch stehende Medizin unter Umständen nur in Privatspitälern angeboten, die nicht allen zugänglich sind. Die öffentlichen Spitäler würden hingegen eine Billigmedizin für die Bedürftigen praktizieren. Auch die Lobby der Privatkliniken ist mit der vorgesehenen Neuregelung der Spitalfinanzierung allerdings nicht einverstanden. Dies, obwohl sie die Gleichstellung von öffentlichen und privaten Spitälern grundsätzlich befürwortet. Sie befürchtet jedoch, die Kantone könnten private Heilanstalten von den Spitallisten streichen, da sie als Träger der öffentlichen Kliniken ein Interesse daran hätten, deren Konkurrenten auszuschalten. Auch nach Inkrafttreten der 2. KVG-Revsion müsste ein Spital nämlich auf der kantonalen Spitalliste verzeichnet sein, um zu Lasten der Krankenkassen abrechnen zu können. Um diese Befürchtungen zu entkräften, schlägt die vorbereitende Ständeratskommission jetzt eine Übergangsregelung vor, die den Privatkliniken einen angemessenen Platz auf den Spitallisten garantieren soll. Längerfristig wollen sowohl bürgerliche PolitikerInnen als auch die GesundheitsökonomInnen mehrheitlich zum so genannten monistischen Finanzierungssystem übergehen, in welchem die Spitäler ausschliesslich durch die Krankenkassen finanziert würden. Irgendwann würden dann wohl sogar die Spitallisten abgeschafft. Diesen Schritt würden die Betreiber der Privatkliniken zweifellos befürworten. Sie möchten ihn aber direkt ansteuern, weil sie beim jetzigen Zwischenschritt die erwähnten Nachteile befürchten. Ohne Erfolg blieb der Vorschlag, anlässlich der KVG-Revision die Prämien für Kinder teilweise abzuschaffen. Zwar soll eine Begrenzung der Prämienbelastung eingeführt werden, auf 2 bis 12 Prozent des Haushalteinkommens je nach wirtschaftlicher und familiärer Situation. Die zusätzlichen 200 Millionen Franken jährlich, die das Parlament dazu zur Verfügung stellen will, reichen aber nicht aus. Nötig wären mindestens 300 Millionen. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit hat ihre Versprechungen für eine sozialere Finanzierung der Krankenversicherung also nicht gehalten, die sie anfangs dieses Jahres als Argument gegen die SP-Gesundheitsinitiative abgegeben hat. Streitpunkt Heim- und Spitex auf später vertagt Auf später verschoben wird voraussichtlich die Neuregelung der Finanzierung von Spitex- und Heimpflege. Nach bisheriger Regelung müssen die Krankenkassen diese Kosten übernehmen, soweit sie auf ärztliche Anordnung erbracht werden. Gestützt auf einen Rahmentarif und Tarifverträge bezahlten sie in Wirklichkeit jedoch nur einen Teil davon, im Pflegeheim pro Tag maximal 70 Franken. Eine neue bundesrätliche Verordnung verlangt von den Krankenkassen nun eine volle Kostenübernahme. Diese wollen das nicht hinnehmen, weil sie dadurch einen Kostenschub von mehr als einer Milliarde Franken erwarten. Die Krankenkassenlobby setzte sich deshalb massiv dafür ein, die Beteiligung der Krankenversicherung an Heim- und Spitexkosten im Rahmen der 2. KVG-Revision zu begrenzen. Der Ständerat stimmte diesem Vorschlag zu, der Nationalrat lehnte ihn ab. Der Punkt ist somit noch offen. Nachdem die Mitglieder der vorbereitenden Ständeratskommission den massiven Widerstand der Pflege- und Spitexverbände gespürt haben, schlagen sie jetzt allerdings ebenfalls einen Verzicht auf diese Neuregelung vor. Der Gesamtständerat wird ihnen vermutlich folgen. Die Neuerung ist allerdings nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Die Meinungsbildung in Sachen Heim- und Spitexfinanzierung ist nicht ganz einfach. Vor Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996 kamen die Krankenkassen nur zu einem ganz kleinen Teil dafür auf. Heimaufenthalte und Spitex wurden damals fast ausschliesslich durch Ergänzungsleistungen zur AHV und verschiedene kantonale und kommunale Zuschüsse finanziert, die vor allem aus Steuergeldern stammten. Inzwischen hat der Anteil der Ergänzungsleistungen und anderer steuerfinanzierter Zuschüsse abgenommen, dafür bezahlen die Krankenkassen mehr. Das hat zu einer Lastenverschiebung zu Gunsten der Besserverdienenden geführt, weil die Höhe der Krankenkassenprämie im Gegensatz zu den Steuern nicht vom Einkommen und Vermögen abhängt. Ein Interesse an einer vermehrten Krankenkassenfinanzierung müssten somit vor allem die wirtschaftlich besser Gestellten haben, allen voran die Mittelstandsfamilien, die über ein gewisses Vermögen verfügen. Denn wer Ergänzungsleistungen oder andere Zuschüsse an Heim- und Spitexkosten beziehen will, muss seine eigenen Ersparnisse schrittweise verbrauchen. Eine stärkere Kostenbeteiligung der Krankenkassen würde somit diesen Vermögensverzehr vermindern. Die Linke könnte sich hingegen auf den Standpunkt stellen, die Finanzierung der Heim- und Spitexkosten sei sozialer, wenn die Krankenkassen möglichst wenig daran beitragen. In Wirklichkeit verläuft die politische Auseinandersetzung jedoch genau umgekehrt. Der Vorschlag, den Beitrag der Krankenkassen an Heim- und Spitexkosten zu reduzieren, findet vor allem bei den Bürgerlichen Unterstützung und stösst auf der Linken mehrheitlich auf Ablehnung. Und das mit gutem Grund: Es besteht nämlich keine Garantie dafür, dass nach einer Reduktion der Krankenkassenbeiträge an Heim und Spitex die Verhältnisse von vor 1996 wieder hergestellt würden. Denkbar, ja sogar wahrscheinlich, ist vielmehr das Szenario, dass die Kantone und Gemeinden ebenfalls zum Rotstift greifen und die Leistungen in Heimen und bei der Spitex ganz einfach abbauen. Sicher kann man sich eine idealere Lösung als die Finanzierung von Heim und Spitex durch die Krankenkassen vorstellen. Aber auch hier gilt: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Ruedi Spöndlin
Charta zur ärztlichen Berufsethik Unter dem Titel «Medical Professionalism in the New Millennium a Physician Charter» haben drei internistische Organisationen einen solchen fächerübergreifenden Text erarbeitet. Es handelt sich um die European Federation of Internal Medicine, das American College of Physicians und den American Board of Internal Medicine. Die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM) ist Mitglied der Europäischen Internistenföderation und hat bei der Formulierung mitwirken können. Die Charta hat nach der Erstpublikation (2002) in den Annals of Internal Medicine [1] und im Lancet [2] weltweit grosse Beachtung gefunden, wurde bereits in vielen Zeitschriften nachgedruckt, in mehrere Sprachen übersetzt und vor allem in England, Skandinavien und Amerika auch im Rahmen von Veranstaltungen für Ärzte, Studenten und Laien diskutiert. So hat zum Beispiel das italienische Gesundheitsministerium das Dokument an alle Praktiker und Fakultätsmitglieder des Landes verschickt. Die Charta ist der internationale Versuch, historische Dokumente wie den «Eid des Hippokrates» durch einen Text zu ergänzen, der den Herausforderungen der heutigen Zeit an Ärztinnen und Ärzte gerecht wird.
Dr. Werner Bauer Präsident SGIM
1 ABIM Foundation. American Board of Internal Medicine; ACP-ASIM Foundation. American College of Physicians-American Society of Internal Medicine; European Federation of Internal Medicine. Medical professionalism in the new millennium: a physician charter. Ann Intern Med. 2002 Feb 5;136(3):243-6. 2 Medical professionalism in the new millennium: a physicians' charter. Medical Professionalism Project. Lancet 2002;359:520-522
Charta zur ärztlichen Berufsethik
Präambel Die ärztliche Berufsethik ist die Basis für den Kontrakt zwischen Medizin und Gesellschaft. Für einen solchen Kontrakt muss gefordert werden, dass die Interessen des Patienten über die des Arztes zu stellen sind, dass Standards der ärztlichen Kompetenz und der Integrität formuliert und gewährleistet werden und dass eine fachliche Beratung der Gesellschaft zu Fragen der Gesundheit geboten wird. Voraussetzung für einen solchen Kontrakt ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des einzelnen Arztes und in den Ärztestand insgesamt. Zur Zeit sieht sich die Ärzteschaft mit einer Explosion von Technologien konfrontiert, mit erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen, mit Problemen der Gesundheitsversorgung, des Bioterrorismus und der Globalisierung. Als Folge dieser Veränderungen fällt es den Ärzten immer schwerer, ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten und der Gesellschaft gerecht zu werden. Die Ärzteschaft ist überall in bestimmte Kulturen und nationale Traditionen eingebettet, aber allen Ärzten ist die Rolle des «Heilers» gemeinsam, die sich in ihren Wurzeln bis zu Hippokrates zurückverfolgen lässt. Die Ärzteschaft muss aber mit komplizierten politischen, rechtlichen und ökonomischen Kräften kämpfen. Grundlegende Prinzipien 1. Das Primat des Patientenwohls 2. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten 3. Die soziale Gerechtigkeit Ärztliche Verantwortlichkeiten 1. Verpflichtung zur fachlichen Kompetenz 2. Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit im Umgang mit Patienten 3. Verpflichtung zur Vertraulichkeit 4. Verpflichtung zur Pflege angemessener Beziehungen zum Patienten 5. Verpflichtung zur ständigen Qualitätsverbesserung 6. Verpflichtung zum Erhalt des Zugangs zu medizinischen Leistungen 7. Verpflichtung zur gerechten Verteilung begrenzter Mittel im Gesundheitswesen 8. Verpflichtung zur Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse 9. Verpflichtung zum angemessenen Verhalten bei Interessenkonflikten 10. Verpflichtung zur kollegialen Verantwortung Zusammenfassung
Communiqué für Schweiz. Ärztezeitung :Die Politik der Krankenkassen führt zu stossenden Ergebnissen Ärzte werden für die umsichtige Betreuung von Langzeitkranken finanziell bestraft
Hausärzten, deren Patientenstamm überwiegend aus Schwer- und Schwerstkranken besteht, kann der wirtschaftliche Ruin drohen: Die Krankenkassen im Kanton Solothurn haben nämlich begonnen, von ihnen immense Summen zurückzufordern. Das Stichwort für die Forderungen lautet ãÜberarztung". Diese Praxis nimmt aber keine Rücksicht auf die Tatsache, dass die Betreuung der erwähnten Patientengruppen naturgemäss viel aufwändiger ist als das Erbringen durchschnittlicher Hausarztleistungen.
Der Kantonalverband Solothurnischer Krankenkassen hat zudem der Ärztegesellschaft des Kantons Solothurn per 31.12.1995 das ãReglement für die Paritätische Vertrauenskommission" gekündigt mit der Begründung ãdas Reglement enthält einige Bestimmungen, welche sich in den zukünftigen Rückforderungsverfahren möglicherweise als Stolperstein erweisen könnten". Damit wurde durch die Krankenkassen auch noch die Möglichkeit boykottiert, in paritätischem Rahmen zwischen Ärztegesellschaft und Krankenkassen allenfalls jene Kollegen zur Rechenschaft zu ziehen, deren Verhalten aus der Sicht aller Beteiligten zu Klage Anlass gibt. Über die Rechtmässigkeit der Kassenpraxis muss nun das Eidgenössische Versicherungsgericht entscheiden. Beginn einer unsozialen Praxis ãÜberarztung": ein Unwort der Krankenkassen Chronisch Kranke künftig ohne ärztliche Betreuung? Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat der Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn (GAeSO) zur Verfügung (Telefon 062 / 849 42 00) / E-mail: aeg.so@bluewin.ch)
Artikel für SOGAM News, Nr. 12, Dezember 2003 Skandalöses Urteil mit Auswirkungen Wahrscheinlich haben alle Grundversorger vom Rückforderungsprozess gegen unser Mitglied Cyrill Jeger gehört oder gelesen. Die Fakten und Hintergründe waren aus der Tageszeitung, Leserbriefen, Medical Tribune und an der ao Mitgliederversammlung der GAeSO vom 24.09.03 zu erfahren. Das Kantonale Schiedsgericht Solothurn hat damit seine kassenfreundliche Rechtssprechung und seine bevorzugte Verfolgung von Allgemeinpraktikern bestätigt. Hier wurde ein nicht in Bereicherungsabsicht überarztender, sondern ein sozial engagierter und verantwortungsbewusst arbeitender Kollege getroffen. Es wird hier stur an einer mittlerweile geänderten und als falsch erkannten Statistik (Allgemeinpraktiker ohne Röntgen, Teilpensen, statistisch zu kleine Gruppe) festgehalten. Besonders stossend ist die geforderte ãRückzahlung" von rezeptierten Medikamenten, wo kein Gewinn und auch nur eine begrenzte Kontrolle (Anzahl Wiederholungen durch dem Apotheker) möglich ist. Dieses skandalöse Urteil kann für alle Grundversorger folgen haben. Wir müssen zunehmend den Spagat machen zwischen wissenschaftlich teuren Therapieempfehlungen der diversen Opinion Leaders und den Wirtschaftlichkeitsforderungen der Krankenkassen. Je nach Patientenstruktur einer Praxis (z.B. wenige, sehr teure Tumorpatienten, viele mittelteure Herz-, Diabetes-Patienten) läutet die Alarmglocke früher oder später. Wir können praxisinterne Kontingente schaffen für bestimmte Krankheiten und Behandlungen und wenn nötig Patienten weiterweisen. Leidtragende wären die polymorbiden, schwerkranken, chronischen, alten Patienten oder Randgruppen. Indirekt stellt dieses Gerichtsurteil unsere berufliche Aufgabe in Frage. Die Konsequenz wäre dann der Ausbau der Spitalambulatorien und Schaffung von regionalen Ambulatorien. Um der Kopfjägerei der Kassen zu entgehen sollte der Warnschuss der Santèsuisse Statistik ernst genommen und früh Rat geholt werden bei der GAeSO. Die teuersten Fälle, welche den Durchschnitt in die Höhe treiben, sollten aufgelistet werden. Für teure medikamentöse Behandlungen könnte eine Kostengutsprache beim Vertrauensarzt der entsprechenden Kasse eingeholt werden, vor Therapiebeginn. Ferner reduzieren Notfalldienste und Ferienvertretungen den Falldurchschnitt. Diese Tipps reichen jedoch nicht, Abhilfe ist nur politisch möglich durch Änderung des Systems. Der EVG Entscheid (Eidg. Vers. Gericht) zur ãRückzahlung" bei Cyrill Jeger muss verhindert werden, sonst werden künftige Prozesse bezüglich rezeptierter Medi gleich entschieden. Dies betrifft uns alle! Thomas Weber
«Ärzte ohne finanzielle Verantwortung?» F. Tapernoux Muddling through [3] heisst die Devise im Gesundheitswesen, das Wort elegantly kann man ruhig weglassen. Professor Jürg H. Sommer hat als (Gesundheits-) Ökonom ausschliesslich mit Geldfragen zu tun. Es sei ihm deshalb verziehen, dass er sich nach Marxschem Materialismus nur vorstellen kann, dass Kosten-Nutzen-Analysen ausschliesslich in einem System möglich sind, in dem man für zu hohe Ausgaben finanziell bestraft werdenmuss. Im heutigen System der Vergütung nach Leistungen glaubt er, inzwischen unterstützt von immer mehr Staatsbürgern und Politikern, die mit denselben Aussagen aus allen Medien dauernd überschwemmt werden, dass ein Grossteil der Ärzteschaft sich den ganzen Tag überlegen würde, wie man mit unnötiger Mengenausweitung (wie sinnlosen Untersuchungen und Therapien) die armen Patienten und die Krankenkassen ausnehmen könne. Jenseits dieser gelddominierten Sicht scheint es in der heutigen Welt keinen Platz mehr für Ideale zu geben, auch nicht für einfache Wertarbeit, die dem Patienten eine Leistung zukommen lässt, die ihren Preis hat. (Inwieweit Tarif- und Preisdrückerei erst recht Mengenausweitung nach sich ziehen, wurde bisher wohl nie untersucht?) Wer heute Geld mit Arbeiten verdienen muss, ist ohnehin ein armer Idiot. Unfähige Manager mit hohen Abgangsentschädigungen, Politiker, die sich zu Beginn von Sessionen ihren Nebenverdienst nach oben «anpassen», während sie alle anderen zum Sparen verpflichten, uneingedenk des Verlusts ihrer Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion, sowie Söldnerheere von überbezahlten Sportlern, die ihre Vereine in den Ruin treiben, beweisen den gewöhnlichen Menschen täglich, was für (selbstverschuldete) «Einfallspinsel» sie sind, die nicht fähig sind, es auch so zu machen! In seinem bereits erwähnten Buch über die Rationierung zitiert Sommer allerdings noch die Ansicht einer Mehrheit von Ethikern und Philosophen, die der Ansicht sind, dass Ärzte in Systemen arbeiten sollten, «in denen überhaupt keine finanziellen Überlegungen eine Rolle in der Arzt-Patienten-Beziehung spielen sollten» [4]. Also idealerweise wäre das wohl der fix besoldete Arzt, was wir ja alle aus unserer Ausbildungszeit kennen. Dass angesichts einer immer verwöhnteren und begehrlicheren «Kundschaft», die trotz immer mehr medizinischen Sendungen immer weniger weiss, aber rund um die Uhr einen Arzt zur Verfügung haben will (wovon inzwischen gewisse Praxen gut leben können) und selbst bestimmt, was ein medizinischer Notfall darstellt, von der Ärzteschaft in Praxen mit eigenem Risiko erwartet wird, dass man einen solchen Zusatzservice ohne zusätzlichen Verdienst absolviert, scheint mir in einer spätkapitalistischen Gesellschaft ziemlich absurd zu sein. (In welcher Branche wird das sonst gemacht?) Aus diesem Grund wird man wohl den Kollegen in Netzwerken weiterhin eine Dienstzulage entrichten müssen, unabhängig davon, ob man diese dem Patienten in Rechnung stellt oder quersubventioniert. Allgemein habe ich Mühe mit Versicherungsmodellen, die Kosten durch Leistungsverhinderung in den Griff bekommen wollen. Die Vorstellung, zu einem Arzt zu gehen, der irgendwie einer Versicherung [5] verpflichtet ist, muss doch beim Patienten all die Erfahrungen in Erinnerung rufen, die er bei Schadensfällen mit seinen sonstigen Versicherungen gemacht hat: «in der Werbung stets optimal, im Schadensfall dank Kleingedrucktem katastrophal». Man wird über den Tisch gezogen. Abgewandelt nach Brecht könnte man wohl auch sagen: «Was ist ein Versicherungsbetrug gegenüber der Gründung einer Versicherung?» Und wenn Sommer schreibt, unsere Krankenkassen seien anders als in den USA, weil sie nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen, ist dies ja bloss die halbe Wahrheit. Auch der dauernde Ausbau von administrativen Stellen und gutbezahlten Direktoren, sinnloser Werbung ist eine Form von Gewinn, der zudem den Vorteil hat, weniger vom Fiskus abgeschöpft zu werden. Auch jetzt schon macht der Kunde der Krankenkassen und Unfallversicherungen zunehmend negative Erfahrungen, indem ihm alles mögliche versprochen wird. Er zahlt immer höhere Prämien, während gleichzeitig früher problemlos bezahlte Leistungen hinterfragt und abgelehnt werden. In Netzwerken eingebundene Ärzte haben sicherlich kein Interesse, um eine abgelehnte Leistung zu kämpfen und sich mit ihren Geldgebern anzulegen. Vom Anwalt des Patienten zum Anwalt der Versicherung. Was in der Rechtsprechung unmöglich wäre, wird von uns offen und |
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