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Hier finden Sie verschiedene Pressebeiträge: BLICK, 6.9.03 OLTNER TAGBLATT, 8.9.03 (1/2) OLTNER TAGBLATT, 8.9.03 (2/2) SOLOTHURNER TAGBLATT, 9.9.03 OLTNER TAGBLATT, 11.9.03 SOLOTHURNER TAGBLATT, 29.9.03 OLTNER TAGBLATT, 30.9.03 BRENNESSEL, Zeitung für den Kanton Solothurn, September 2003, Nr. 42 MEDICAL TRIBUNE, 10.10.03 WOZ, 16.10.03 TAGES-ANZEIGER, 3.11.03 für div. Gratisanzeiger 18. 11. 2003 - Gegendarstellung von Dr. med. Cyrill Jeger Solothurner Tagblatt, 21. 11. 2003 Gegendarstellung zum Artikel im Solothurner Tagblatt - Gegendarstellung von Dr. med. Cyrill Jeger Oltner Tagblatt, 22. 11. 2003 Solothurner Tagblatt, 25. 11. 2003 SOZIALE MEDIZIN 4.03 Ärzte müssen zurückzahlen - St.Galler Tagblatt , 5. 1. 2004 Weg frei für mehr Solidarität - abgelehnte KVG-Revision - Zeitung im Espace Mittelland - Solothurner Tagblatt, 8. 1. 2004 Leserbrief Dr. med. Cyrill Jeger, Kranke Krankenkassen, 8. 1. 2004 erschienen (leicht gekürzt) in der BZ Berner Zeitung vom 17.1. und im Solothurner Tagblatt vom 20. 1. 2004 ungekürzt in der SAeZ, Nr. 6, 2004, s. 260 NZZ am Sonntag 14. März 2004 - Grundversorger in den Ruin treiben Blick 17. 6. 2004 Solothurner Tagblatt 18. 6. 2004 - praktisch gleicher Text wie Blick 17. 6. 2004 Oltner Tagblatt 3. 7. 2004 - Arzt muss zurückzahlen Solothurner Tagblatt 3.7.2004 - Wasserämter Arzt blitzt ab NZZ 7.7.2004 - Ungenügende Therapie des Bluthochdrucks
NZZ 13. und 26.7., 30.8.2004 Leserbriefe
Beobachter, 16/2004 - Kassen treiben Ärzte in den Ruin Soziale Medizin - 3.04 - Krankenkassen gefährden die Grundversorgung Oltner Tagblatt - 27. 9. 2004 - Cyrill Jeger wird zur Kasse gebeten Solothurner Tagblatt - 28.-29.9.2004 - Vor Gericht verloren - "Verfehltes Urteil" NZZ 27. 9. 2004 - Ins Licht gerückt - Kämpfer für eine faire Medizin Stellungnahme der Gesellschaft der AerztInnen des Kantons Solothurn zu Handen des Oltner Tagblattes vom 27. 9. 2004
Verheerende Folgen - Patienten werden zu leiden haben OT 28.9.2004 Blick 29.9.2004 - Helsana-chef Manser: "Die Schweiz hat 4500 Ärzte zuviel!" BAZ 5. 10. 2004 - Kämpfer für eine soziale Medizin
SOLOTHURNER TAGBLATT, 9.9.03 Arzt kämpft gegen Kassen Der Oltner Arzt Cyrill Jeger soll den Krankenkassen 300 000 Franken zahlen. Weil er zu wenig aufs Geschäft aus war. "Krankenkassen schaden Ihrer Gesundheit" prangt seit letzter Woche von einem Praxisfenster des Oltner Arztes Cyrill Jeger. Der ehemalige Kantonsrat der Grünen protestiert so gegen ein Gerichtsurteil, das ihn dazu verdonnert hat, 300 000 Franken den Krankenkassen zurück zu zahlen. Dies berichtete der "Blick" in seiner Samstagsausgabe. Jegers Verhängnis: Weil er in seiner Praxis aufs Röntgen verzichtet, wurde er von den Krankenkasse in die unterste Umsatzkategorie versetzt. Jeger engagiert sich im Methadonprogramm des Kantons und betreut rund 30 Heroin-süchtige. Darunter hat es auch HIV-Positive und Süchtige, die teure Medikamente brauchen. Doch Jeger verschreibt die Medikamente nur. Verkauft werden sie von der Apotheke. 1998/99 machte das 200 000 Franken aus. Jeger selber hat nichts davon. Den Krankenkassen wars egal. Sie rechneten alles an, was der Arzt an Kosten auslöste. Weil Jeger laut Santésuisse (Krankenkassenverband) seine Praxisbesonderheiten nicht beweisen konnte, gings vor Gericht. "Ich bin dafür, dass die Kassen uns kontrollieren. Mit mir haben sie aber den Falschen erwischt", entrüst sich Cyrill Jeger. OLTNER TAGBLATT, 11.9.03 "Wir bedauern die Hexenjagd" Santésuisse verweist auf Gerichtsurteil Der Krankenkassenverband Santésuisse reagiert gelassen auf die Angriffe des Oltner Arztes Cyrill Jeger. Kom-munikationsleiter Peter Marbet: "Wir bedauern die Hexenjagd." Auf Anfrage bestätigt er die von Jeger publik ge-machten Zahlen, verweist aber darauf, dass man ihm das "überfaire Angebot" gemacht habe, er müsse von den geforderten 300 000 Franken "nur" die Hälfte zurückzahlen verteilt auf fünf Jahre. Jeger habe dies ausgeschlagen und inzwischen liege ein gültiges Urteil des kantonalen Schiedsgerichts vor. "Wir haben keine Veranlassung, jetzt etwas zu unternehmen und warten den Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts ab", so Marbet. Statistisch sei Jeger seit der Abschaffung der Kategorie "Allgemeinpraktiker ohne Röntgen" tatsächlich nicht mehr auffällig in den Jahren 1998 und 1999 liege aber eine massive Überschreitung des Toleranzwertes vor. Santésuisse habe gesetzlich den Auftrag, die Wirtschaftlichkeit der Ärzte zu prüfen. "Es liegt nicht an uns, Jegers soziales En-gagement zu werten." SOLOTHURNER TAGBLATT, 29.9.03 Solidarität mit Oltner Arzt Krankenkassen fordern von Cyrill Jeger 300 000 Franken zurück. Jetzt solidarisiert sich ein Verein mit dem Arzt. Die Vorgeschichte: Der Krankenkassenverband (Santésuisse Kanton Solothurn) fordert vom Oltner Arzt Cyrill Jeger 300 000 Franken zurück. Die Rückforderungen belaufen sich für die Jahre 1998 und 1999. Jeger wurde damals von den Kassen als Arzt ohne Röntgenapparat in der Praxis als kostengünstiger Arzt eingestuft. Weil er aber relativ viele Patientinnen und Patienten hat, welche über lange Zeit teure Medikamente (Methadonprogramm) benötigen, wurden ihm die Medikamente von der Santésuisse angerechnet. Dies, obwohl die Medikamente in den Apotheken bezogen wurden und der Arzt selber nie etwas daran verdient hat. Jegers Protest: Er hängte ein Transparent an die Fassade seiner Praxis an der Ziegelfeldstrasse. "Krankenkassen schaden Ihrer Gesundheit", so der Wortlaut. Er sei kein Abzocker, sagt Jeger immer wieder. Der Fall liegt jetzt beim Gericht. Sollte Jeger verlieren, stünde er vor dem finanziellen Aus, sagt er. Das will der neu gegründete Verein "Cyrill Jeger für eine faire Medizin" verhindern. "Jeger sei kein Grossverdiener", schreibt Iris Schelbert-Widmer, Präsidentin des Vereins in einer Medienmitteilung. Dem Verein gehören auch Therese Krähenbühl (Vize-Präsidentin) und Markus B. Meyer (Aktuar und Kassier) an. Alles ehemalige Weggefährten des linksgrünen Politikers. Der Verein bezwecke die Abwendung von Schaden an Jeger in seinem Kampf gegen den Krankenkassenverband des Kantons Solothurn, steht weiter. Der Verein stehe allen offen, die sich mit Jeger solidarisieren. OLTNER TAGBLATT, 30.9.03 Verein "Cyrill Jeger für eine faire Medizin" gegründet Unterstützung für Oltner Allgemeinarzt Um den Oltner Allgemeinarzt Cyrill Jeger in seinem Kampf gegen Santésuisse zu unterstützen, haben Personen aus dem Umfeld des grünen Gemeindeparlamentariers den Verein "Cyrill Jeger für eine faire Medizin" gegründet. Dem Vereinsvorstand gehören Iris Schelbert (Präsidentin), Therese Krähenbühl (Vizepräsidentin) und Markus Meyer (Aktuar und Kassier, alle aus Olten) an. In einem Mediencommuniqué teilt der Vorstand mit, dass der Verein "die Abwendung vom Schaden an Cyrill Jeger in seinem Kampf gegen den Krankenkassenverband des Kantons Solothurn" bezwecke. Santésuisse Kanton Solothurn macht gegenüber Cyrill Jeger Rückforderungen in der Höhe von rund 300 000 Franken für die Jahre 1998 und 1999 geltend. Jeger wurde damals als Arzt ohne Röntgenapparat in der Praxis als kostengünstiger "Allgemeinpraktiker ohne Röntgen" eingestuft. Weil er aber zahlreiche Patientinnen und Patienten betreut, welche über lange Zeit teure Medikamente benötigen, wurden ihm als Arzt die Medikamente von der Santésuisse angerechnet, obwohl die Medikamente in den Apotheken bezogen wurden und Cyrill Jeger daran nie etwas verdient hat. Die Einstufung von Jeger wurde im Jahr 2000 von der Santésuisse korrigiert. Trotzdem hält die Santésuisse an ihrer Rückforderung fest. Der ganze Fall liegt nun beim Gericht. Der Vorstand des Vereins "Cyrill Jeger für eine faire Medizin" betont, dass es sich bei Jeger nicht um einen Grossverdiener handle, sondern um einen Arzt, der seine Patientinnen und Patienten als Menschen in ihrer Ganzheit wahrnehme. Er versuche, eine menschliche und soziale Medizin zu betreiben mit der festen Überzeugung, dass diese gegenüber einer hochtechnisierten Medizin letztlich kostengünstiger ist. Cyrill Jeger könne die geforderten 300 000 Franken nicht zahlen. Sollte Jeger vor Gericht unterliegen, stünde er vor dem finanziellen Aus. Personen, die dem Verein beitreten oder ihre Solidarität mit Cyrill Jeger kundtun möchten, können mit den Vorstands-mitgliedern Kontakt aufnehmen. Die entsprechenden Unterlagen werden aber wegen der Herbstferien erst in der zweiten Hälfte Oktober zur Verfügung stehen. BRENNESSEL, Zeitung für den Kanton Solothurn, September 2003, Nr. 42 Kranke Kassen Die Krankenkassen entstanden zu Anfang des letzten Jahrhunderts aus der Arbeiterbewegung. Wer erinnert sich zum Beispiel noch an die Grütli Krankenkasse, die sich aus den Grütli-Arbeiter-Verbänden entwickelte. Heute sind die Kassen von der Bevölkerung und ihren Interessen abgehobene Institutionen, die in ihrem Verhalten kaum einer demokratischen Kontrolle mehr unterstehen. Die jährlichen Prämienerhöhungen haben schon längst bei allzuvielen die Schmerzgrenzen überschritten. Zunehmend sparen die Kassen aber nicht bei ihrem Verwaltungsaufwand - sondern bei den Leistungen an die Patienten. Immer mehr drücken die Kassen auf die Leistungserbringer, so dass diese die Patienten schneller = schlechter behandeln sollten. Chronischkranke sind nicht erwünscht. Die von den Kassen verlangte ãDrei-Minuten-Medizin" führt direkt zur Zweiklassen-Medizin. Durch überrissene und unverständliche Rückforderungen (oft in die Taschen der Kassen-Bürokraten!) werden seit Jahren sozial und menschlich engagierte Grundversorger-Ärzte diszipliniert oder in den Ruin getrieben gerade auch im Kanton Solothurn. Nun hat einer öffentlich protestiert, er lasse sich nicht von seinem hippokratischen Eid, von seinem menschlichen und sozialen Engagement auch für schwierige Patienten abbringen. Die Kassen verweisen achselzuckend auf willfährige Richter, die ihnen bisher Recht gegeben haben. Es liegt an der Bevölkerung, an den Patienten- und Konsumentenverbände zu erklären, ob eine menschliche und soziale Medizin, die auch Zeit fürs Zuhören und Erklären, auch fürs Darlegen verschiedener Therapieformen hat, noch möglich sein kann. Cyrill Jeger MEDICAL TRIBUNE, 10.10.03 front MT zu Gast bei Dr. Cyrill Jeger Ein Arzt wehrt sich OLTEN Rund 500 Ärzte, deren Jahresumsatz mehr als 30 % über dem errechneten Durchschnitt liegt, überprüft Santésuisse jährlich, und in etwa 100 Fällen kommt es zu konkreten Rückzahlungsforderungen. Der Allgemeinpraktiker Dr. Cyrill Jeger, Olten, von dem Santésuisse rund 300 000 Franken wegen so genannter Überarztung zurückfordert, wehrt sich jetzt öffentlich dagegen. Er fordert überdies betroffene Kollegen auf, mit dem Tabu Rückzahlungsforderungen zu brechen und ebenfalls an die Öffentlichkeit zu treten. Dr. Cyrill Jeger (52) legt Wert darauf, "im Sinne von Hippokrates engagiert für die Patienten zu arbeiten". Davon zeugen nicht nur seine erworbenen Fähigkeitsausweise in psychosomatischer und psychosozialer Medizin (AAPM), Manueller Medizin (SAMM) und Akupunktur Tuina (TCM ASA), sondern auch sein Patientenstamm und dessen Struktur. "Ich versuche, mir auch für so genannte schwierige Patienten aus Randgruppen die nötige Zeit und Energie zu nehmen", sagt er. "Dazu zählen etwa Menschen, die an einem Methadonprogramm teilnehmen sowie auch fremdsprachige Menschen, die ich oft in ihrer eigenen Landessprache betreue. Hinzu kommen etliche Patienten, die in den Bereich der Psychiatrie fallen. Denn in Olten mit seinem Einzugsgebiet von 100 000 Personen gibt es insgesamt nur zwei vollamtlich tätige Psychiater, und so werden mir auch Patienten aus dem Bereich der Psychiatrie zugeführt." Dr. Jeger will bewusst eine "nicht hochtechnisierte Medizin" betreiben. In seiner Praxis steht denn auch kein Röntgenapparat. Stattdessen hängt seit kurzem vor dem Praxisfenster ein grosses Transparent mit der Aufschrift "Krankenkassen schaden Ihrer Gesundheit!". Und in seinem Wartezimmer liegt ein blauer Brief an die "geschätzten Patientinnen und Patienten" auf, in welchem Dr. Jeger informiert, dass er "seit über drei Jahren massiv und existenzbedrohend von den Krankenkassen (Santésuisse Aaargau-Solothurn) gerichtlich verfolgt werde". Was ist geschehen? Hohe Rückzahlungsforderungen Santésuisse hat Dr. Jeger für die Jahre 1998 und 1999 Rückzahlungsforderungen in der Höhe von rund 300 000 Fr. gestellt, die er weder "zahlen kann noch will": Die Krankenkassen hätten zwar gesetzlich das Recht und die Pflicht, die Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit des ärztlichen Handelns zu überprüfen: "Doch leider beschränken sie sich dabei nur auf das Kriterium Wirtschaftlichkeit und stützen sich dazu gerichtlich abgesegnet auf die nachgewiesenermassen mit Fehlern behaftete Krankenkassenstatistik und interpretieren diese einseitig." Die in verschiedene Gruppen eingeteilten Ärzte würden nach einer längst überholten Statistik miteinander verglichen. Dr. Jeger wurde von Santésuisse für die Jahre 1998 und 1999 der Gruppe der "Billigsten", der "Allgemeinpraktiker ohne Röntgen", zugewiesen, was seiner Ansicht nach falsch war: "Diese Gruppe, die im Kanton Solothurn zu klein und zu unterschiedlich ist, eignet sich nicht, um das wirtschaftliche Handeln meiner Praxis zu beurteilen. Denn die Besonderheiten meiner Praxis können so unmöglich "gerecht" erfasst werden. Ich hätte nie in diese Gruppe - zu der im Kanton Solothurn 18 Allgemeinpraktiker zählen eingeteilt werden dürfen. Denn bei den meisten hat es sich um Ärzte gehandelt, die im Teilpensum praktizierten oder im Pensionsalter standen. Für mich persönlich, der alles versucht, um die Kosten tief zu halten, hat es nie Sinn gemacht, eine eigene Röntgeninfrastruktur zu betreiben, wenn das Röntgen im nahen Kantonsspital oder im Röntgeninstitut gemacht werden kann." Dr. Jeger betont, dass seine Patientenstruktur nicht mit der irgend eines Allgemeinpraktikers verglichen werden könne: "Aufwändiges Arbeiten wird von den Kassen schlecht entlöhnt. Alleine im Jahr 1998 habe ich unter anderem 138 Personen mit psychosomatisch-psychosozialen Syndromen betreut sowie 115 Drogen- und Suchtpatienten, von denen 35 im Methadonprogramm waren, was sich natürlich auch auf die Medikamentenkosten (teure HIV-Medikamente) ausgewirkt hat. Der grösste Teil der Rückzahlungsforderungen betrifft Medikamente, für die ich ein Rezept geschrieben habe. Dabei hat aber eine Apotheke und nicht ich selbst die Zwischenhandelsmarge verdient. Doch das ist der Santésuisse egal." In seiner Auffassung fühlt sich Dr. Jeger auch deshalb bestärkt, weil die fragwürdige Kategorie "Allgemeinpraktiker ohne Röntgen" im Jahr 2000 plötzlich aufgehoben wurde und er der Gruppe "Allgemeinärzte" zugeteilt wurde. "Dabei habe ich an meiner Arbeitsweise im Vergleich mit den Jahren 1998 und 1999 kein Jota geändert!" Einige wehren sich, andere zahlen Santésuisse versucht jetzt, ihre Forderungen wegen Überarztung bei Dr. Jeger gerichtlich einzutreiben. Dieser wehrt sich jedoch mit allen Rechtsmitteln und hat fristgerecht Beschwerde beim eidgenössischen Versicherungsgericht eingereicht. Falls er die 300 000 Franken effektiv an die Santésuisse überweisen müsste, bliebe ihm nur noch, Konkurs anzumelden und nach China auszuwandern, sagt Dr. Jeger, der seit Jahren Traditionelle Chinesische Medizin praktiziert und auch chinesisch lernt. Denn von seinem Jahreslohn (ca. 120 000 Fr.) könne er diese Forderung nicht bezahlen. Er sei kein Einzelschicksal, meint unser Gesprächspartner: "Es gibt viele Ärzte, die in einer ähnlichen Situation wie ich sind. Während sich einige wehren, bezahlen andere die von der Santésuisse geforderten Beträge zähne-knirschend. Vielerorts ist es noch immer ein Tabu, sich gegen solche Forderungen zu wehren. Denn manche Ärzte befürchten, dass etwas Negatives hängen bliebe und ihr Image Schaden nähme, wenn sie an die Öffentlichkeit gingen. Und dies selbst im Fall, dass sie in einer rechtlichen Auseinandersetzung gewinnen würden." Ein Tabu soll gebrochen werden Nachdem sein Fall vor kurzem in der Tagespresse veröffentlicht wurde, haben sich viele Kollegen aus der ganzen Schweiz bei Dr. Jeger gemeldet und ihm zu seinem Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen, gratuliert. "Etliche Ärzte haben mir geschrieben, dass ihnen mit Santésuisse ähnliches widerfahren sei und teils detailliert ihren Fall geschildert. Die Briefe, die ich erhalten habe, dokumentieren, dass Ärzte vom Krankenkassenverband teilweise regelrecht in die Enge getrieben werden. Mir ist es deshalb ein Anliegen, dass das Tabu des sich nicht wehren Dürfens endlich gebrochen wird und dass Ärzte miteinander solidarisch sind." Wer als Arzt mit übertriebenen Forderungen der Santésuisse konfrontiert sei, solle am besten mit der Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) Kontakt aufnehmen, um seine Rechte zu wahren (s. Kasten). Es könne nicht weiter angehen, so Dr. Jeger, "dass Ärzte, die sich in ihrem beruflichen Alltag uneigennützig und engagiert für das Wohl ihrer Patienten einsetzen, am Schluss für ihren Einsatz noch bestraft werden." Offenbar habe die FMH aus politischen Gründen kein Interesse, sich für von der Santésuisse bedrängte Ärzte einzusetzen. Dies habe auch das Beispiel eines betroffenen Kollegen gezeigt, der die FMH mehrmals schriftlich kontaktierte, aber nie eine positive Antwort erhalten habe. Auch deshalb sei es so wichtig, dass sich betroffene Ärzte gemeinsam für ihre Anliegen einsetzten. Als Oltner Gemeinderat (Grüne) sei er es gewohnt, engagiert zu politisieren und zu kämpfen, erklärt Dr. Jeger. Das sei vielleicht ein Vorteil in den laufenden Auseinandersetzungen: "Ich habe ein dickes Fell und bin es gewohnt, einiges einzustecken. Vielleicht bin ich auch deshalb jetzt mit meinem Fall an die Öffentlichkeit gelangt. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass etliche Kollegen nicht über ein so dickes Fell verfügen wie ich und um ihre Ruhe wieder zu haben einfach zahlen, wenn die Santésuisse Forderungen stellt. Doch auch wir Ärzte haben Rechte und dazu zählt das Recht, nicht unfair unter Druck gesetzt und ausgebeutet zu werden." Marc D. Herzka (Kasten) Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) & Infos Bei Auseinandersetzungen mit Santésuisse bietet die Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) Rat an. Informationen erteilen deren Präsident, Dr. med. Otto Frei, Felsenrainstrasse 1, 8052 Zürich, Tel. 01 300 60 66 sowie Dr. iur. Dieter Daubitz, Mühlenplatz 11, 6004 Luzern, Tel. 041 410 35 02. Weiterführende Auskünfte erteilt auch Dr. med. Cyrill Jeger Ziegelfeldstrasse 5, 4600 Olten. Tel. 062 212 38 36; E-Mail: jegerolten@bluewin.ch. WOZ, 16.10.03 TAGES-ANZEIGER, 3.11.03 Arzt wehrt sich gegen Santésuisse: "Ich bin zum Konkurs gezwungen" Foto Tagi 3.11.03 Macht ein Arzt in seiner Praxis zu viel Umsatz, fordern die Krankenkassen Geld zurück. In Olten hat sich der Krankenkassenverband Santésuisse aber den Falschen vorgeknöpft. Von Peter W. Frey, Olten Nach der Praxis eines Arztes, der klotzig verdient, sieht es an der Ziegelfeldstrasse in Olten gar nicht aus. Nicht helle, grosszügige Räume, sondern bescheidene Zimmer einer Altbauwohnung im Parterre, keine gestylte Inneneinrichtung, sondern solide Holzmöbel, die ihre Jahre nicht verbergen können. Teure Geräte sucht man vergebens. Auch der gross gewachsene 52-jährige Arzt Cyrill Jeger will nicht ins Bild eines Abzockers im weissen Kittel passen. Die Krankenkassen sehen das ganz anders: Der Allgemeinpraktiker soll gegen 300 000 Franken zurückzahlen. Er habe 1998 und 1999 zu hohe Kosten verursacht. Santésuisse, der Dachverband der Krankenversicherer, nimmt pro Jahr rund 500 frei praktizierende Ärzte genauer unter die Lupe, deren Jahresumsatz markant über dem Durchschnitt ihrer Kategorie liegt. In etwa 20 Prozent der Fälle fordern die Krankenkassen von den Ärzten wegen sogenannter Überarztung Geld zurück. Sie haben laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) das Recht dazu: Ärzte müssen laut Gesetz wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam behandeln. Doch die Prüfung beschränke sich leider allein auf die Wirtschaftlichkeit, schreibt Cyrill Jeger in einem Brief an die Patienten, der in seinem Wartezimmer aufliegt, und die Kassen stützten sich dabei erst noch auf mangelhafte Daten. Konkurs und Auswandern? Jeger, zehn Jahre lang profilierter Kantonsrat der Grünen im Solothurner Rathaus und heute noch im Oltner Gemeindeparlament, hat die Rückzahlungsforderung von Santésuisse von Anfang an abgelehnt und wollte auch von einem aussergerichtlichen Vergleich nichts wissen: "Die 300 000 Franken sind für mich eine unbezahlbare Summe." Sein Jahresverdienst betrage rund 120 000 Franken. "Ich bin zum Konkurs und Auswandern gezwungen, wenn ich bezahlen muss.", sagt Jeger und hat sich entschieden, seinen Kampf in die Öffentlichkeit zu tragen. Vor befahrener Durchgangsstrasse hat er ein grosses Plakat befestigt: "Krankenkassen schaden Ihrer Gesundheit!" Ob Jeger bezahlen muss, entscheidet in letzter Instanz das Eidgenössische Versicherungsgericht. Vor dem zuständigen Schiedsgericht des Kantons Solothurn ist der als sozial engagierter Arzt bekannte Allgemeinpraktiker bereits abgeblitzt. Das Gericht bestätigte die Rückzahlung von 133 000 Franken für 1998. Der Streit um die Forderung für 1999 in der Höhe von 162 000 Franken wurde sistiert, bis über die Klage für 1998 entschieden ist. Das Schiedsgericht befand, Jeger könne nicht belegen, warum die von ihm verursachten Kosten so viel höher seien als bei vergleichbaren Ärzten. Das Gericht bezeichnete es auch für rechtens, dass der Arzt Geld zurückzahlen muss, das er gar nie gesehen hat. Dazu gehören Medikamente, die er verschrieben hat, die die Patienten aber in Apotheken bezogen. Eine vertiefte Analyse der Patientendaten des Oltner Arztes lehnten die Richter ab, ebenso ein Gutachten, ob Jeger überhaupt mit den anderen Ärzten in seiner Kategorie verglichen werden kann. Bis 1999 wurde Jeger von Santésuisse in der Kategorie "Ärzte ohne Röntgen" geführt. Dazu gehören nicht einmal zwei Dutzend Praxen im Kanton Solothurn. Jeger schickt seine Patientinnen und Patienten in ein 400 Meter entferntes Röntgeninstitut oder ins Spital. Seit dem Jahr 2000 unterscheidet Santésuisse nicht mehr, ob in einer Praxis ein Röntgenapparat steht oder nicht. In der grösseren Kategorie "Allgemeinärzte", in welcher er seit 2000 geführt wird und die weit über 150 Ärzte umfasst, liegt Jeger mit seinen Praxiskosten nun plötzlich im Mittelfeld von zu hohen Kosten ist keine Rede mehr. "Dabei arbeite ich überhaupt nicht anders als zuvor", wundert sich der Arzt mit Fähigkeitsausweisen in psychosomatischer und psychosozialer Medizin, manueller Medizin und Akupunktur. Keine "Drei-Minunten-Medizin" Unter seinen rund 900 Patienten gibt es denn auch viele Menschen mit psychosomatisch-psychosozialen Syndromen und über 100 Drogen- und Suchtpatienten, darunter 30 im Methadonprogramm. "Das wirkt sich natürlich auch aus auf die Medikamentenkosten", sagt Jeger. Dazu kommt, dass der fünf Fremdsprachen sprechende Arzt einen hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern betreut. Und er lehnt ab, was er "Drei-Minuten-Medizin" nennt: "Ich will mir Zeit nehmen auch für schwierige Patienten." Wenn er "teure" Patienten aus Angst vor hohen Kosten schnell an Spezialisten und Spitäler abschiebe, treibe das die Gesundheitskosten erst recht in die Höhe. Für Santésuisse unterscheidet sich jedoch Jegers Praxis und die Struktur seiner Patienten nicht wesentlich von jener anderer Allgemeinpraktiker, weshalb sie an ihrer Rückforderung festhält. Santésuisse-Pressesprecher Peter Marbet erklärt: "Etwas Gutes zu tun das Behandeln von sozialen Randgruppen , rechtfertigt noch nicht, zu Lasten der Krankenversicherer überdurchschnittliche Preise zu verlangen und Kosten zu verursachen." Dass Jeger seit 2000 keine zu hohen Kosten mehr verursache, ist für Marbet Beweis für die Wirksamkeit der Santésuisse-Politik. Ärzte sollen sich outen Jeger will sich selbst nicht als Winkelried für seine Arztkollegen sehen. Aber darauf läuft sein Gang an die Öffentlichkeit hinaus: "Es gibt viele Ärzte, die in einer ähnlichen Situation sind wie ich. Briefe, die ich erhalten habe, dokumentieren, dass Ärzte vom Krankenkassenverband regelrecht in die Enge getrieben werden." Die Ärzte müssten sich "viel mehr outen", fordert auch Peter Meier, Jegers Anwalt und Geschäftsführer des Solothurner Ärzteverbands: "Jeger macht das sehr gut." für div. Gratisanzeiger 18. 11. 2003
Kranke Krankenkassen Die Krankenkassen entstanden aus Zusammenschlüssen für die Patientinnen. Heute werden die Kassen von abgehobenen Verwaltungsbürokraten geführt. Die Kassen fordern einen massiven Leistungsabbau auf dem Rücken der Patienten, vermehrt sollen die Ärzte diesen Leistungsabbau bei den Kranken durchsetzen. Das widerspricht aber dem ärztlichen Auftrag (hippokratischer Eid), demnach sich Ärzte primär für die Kranken zu engagieren haben.
Ungerechtfetigte Rückforderungen Der sozial engagierte Grundversorger, Dr. med. Cyrill Jeger aus Olten, wird von der Santé Suisse mit dermassen überrissenen und ungerechtfertigten Rückforderungen verfolgt, dass ihm nur der Weg an die staunende Öffentlichkeit verblieb. Jeger stört sich besonders auch daran, dass die Kassen gar nie ein ehrliches Gespräch mit ihm gesucht haben. Ihnen geht es wie auch andere Beispiele zeigen um Disziplinierung und Knechtung engagierter Grundversorger. Einseitige Statistiken In der Praxis Jeger werden seit über zwanzig Jahren auch psychosozial schwierigere Patienten betreut vielen konnte geholfen werden. Offensichtlich sind solche Patienten aufwändiger zu therapieren. Dazu hat sich Jeger auch nachgewiesenermassen weitergebildet und er weist verschiedene Fähigkeitszeugnisse auf. Jeger pflegt zudem eine ganzheitliche und menschliche Medizin, die auch offen für komplementäre Therapien ist. Die Santé Suisse stützt sich bei der Beurteilung Jegers auf die unbestritten mit Fehlern behafteten Konkordatsstatistiken und interpretiert diese einseitig zu Jegers Ungunsten. Änderung der Spielregeln Unverhofft änderten die Kassen selber die Spielregeln und teilen Jeger ab dem Jahre 2000 in eine neue und umfassendere Grundversroger-Gruppe ein, nicht mehr in die Gruppe ãÄrzte ohne Röntgen". Ab diesem Jahr ist Jeger nicht mehr auffällig gemäss der sehr undifferenzierten Kassen-Statistik, obwohl Jeger weiterhin sehr viele psychosozial komplexe Patienten betreut und die komplementäre Medizin sogar noch ausgebaut hat. Die Kassen behaupten aber Jeger habe sich gebessert, dabei haben die Kassen die Spielregeln geändert. An den überhöhten Rückforderungen für die früheren Jahre halten die Kassen stur fest. Verordnete Medikamente Vor den Gerichten wurde bis anhin noch nicht geklärt, ob verordnete Medikamente, für die ein Arzt ein Rezept schrieb, und die eine Apotheke der Patientin verkaufte, vom verschreibenden Arzt zurückgefordert werden könnten. Dieses Spiel versuchten die Kassen auch bei Jeger durchzuziehen. Bekämen die Kassen auch in diesem Punkt vor dem höchsten Gericht Recht, würde dies die Regeln der Grundversorgung in unserem Lande massiv zu Ungunsten der Patienten verändern. Im belastenden Kampf Jegers für Gerechtigkeit und für eine menschliche und soziale Medizin hat ihm die vorbehaltlose Unterstützung zahlreicher Patientinnen und Patienten Kraft gegeben. Cyrill Jeger, Olten, 18. 11. 2003 Solothurner Tagblatt, 21. 11. 2003 Gesundheitskosten Jeger erhält Unterstützung Cyrill Jeger, grüner Politiker und Allgemeinpraktiker, soll den Prämienzahlern 300'000 Franken zurückzahlen. Grund: Er verrechnete bei den Kassen anderthalbmal merh Behandlungskosten als seine Berufskollegen. Und bei indirekten Medikamentenkosten, über Apotheken "veranlasst", lag er bei 270 Prozent des Durchschnitts. Unterstützung erhät Jeger von der solothurnischen Aerztegesellschaft. Der Fall Jeger wird zum Gesundheits-Politikum Die Aerztegesellschaft stellt sich hinter teure Aerzte der Region. Die Krankenkassen beharren auf Rückzahlung. Der Oltner Allgemeinpraktiker Cyrill Jeger, bekannt auch als grüner Politiker, soll den Prämienzahlern, vertreten durch den Krankenkassenverband Santé Suisse, 300'000 Fr. zurückzahlen. Dies weil er bei den Kassen anderthalb mal mehr Behandlungskosten verrechnete als der Durchschnitt seiner Berufskollegen. Zudem verzeichnete er direkt in der Praxis um fast einen Viertel höhere Medikamentenkosten und indirekt, "veranlasst" über die Apotheken, lag er sogar bei 270 Prozent des Durchschnitts. Das kantonale Schiedsgericht, das Jeger angerufen hatte, wies seine Begrüundung, er habe wegen des hohen Anteils von Drogenkranken und Fremdsprachigen besonders hohe Kosten, vollumfänglich ab. Soziales Engagement? Jetzt, vor dem nächsten Prozess am Versicherungsgericht, stellt sich die solothurnische Aerztegesellschaft hinter Jeger und offenbar ähnlich bedrängte Mediziner aus Solothurn: Der Vorwurf der "Überarztung" ziele bei Ärzten wie Jeger daneben, weil sie Schwerstkranke betreuen, was dazu führe, dass sie weniger, aber arbeitsintensivere Patienten hätten. Die Krankenkassen-Statistik lasse das unberücksichtigt, weil sie einfach die Kosten pro Fall vergleiche. Unhaltbar sei auch der Versuch der Kassen, die sogenannten "veranlassten Medikamentenkosten" zurückzuverlangen. Dieses Geld habe der Arzt gar nie eingenommen, argumentieren die Ärzte. 35 Prozent Santésuisse dagegen hält fest, dass der Arzt auch diese Kosten zu verantworten habe. Im konkreten Fall von Jeger wird Santésuisse Sprecher Peter Marbet zudem deutlich: Jegers Situation sei genügend berücksichtigt, indem die Kassen eine Überschreitung um 35 Prozent toleriert hätten. Die Rückforderung betreffe nur, was noch höher liege. Auch das Schiedsgericht habe nicht herausgefunden, weshalb fremdsprachige Patienten teurer sein sollten. Es sei Auftrag der Kassen, zu teuren Ärzten auf die Finger zu klopfen. Eigenartigerweise überschreite der Oltner Arzt seit der Intervention 1999 den Index nicht mehr. "Die massiven Mehrkosten haben nach unserer Meinung nichts mit dem sozialen Engagement zu tun", sagt Marbet. Gegendarstellung Zum Artikel im Solothurner Tagblatt vom 21. 11. 2003 - ãDer Fall Jeger wird zum Gesundheits-Politikum" Der Beitrag im Solothurner Tagblatt vom 21. 11. über meine Person und meinen Kampf gegen die ungerechtfertigten Rückforderungen der Krankenkassen ist sehr oberflächlich recherchiert und enthält Falschinformationen, die mein berufliches Engagement und meine Integrität verunglimpfen, so dass ich folgende Gegendarstellung verlange. Kranke Krankenkassen Die Krankenkassen entstanden aus Zusammenschlüssen für die Patientinnen. Heute werden die Kassen von abgehobenen Verwaltungsbürokraten geführt. Die Kassen fordern einen massiven Leistungsabbau auf dem Rücken der Patienten, vermehrt sollen die Ärzte diesen Leistungsabbau bei den Kranken durchsetzen. Das widerspricht aber dem ärztlichen Auftrag (hippokratischer Eid), demnach sich Ärzte primär für die Kranken zu engagieren haben. Wenn mit Prozenten gerechnet wird, muss immer angegeben werden, auf welche Gruppe sich diese Angaben beziehen. Meine Praxis wurde von der Santésuisse nicht mit all meinen Berufskollegen verglichen, sondern nur mit einer kleinen und inhomogenen Gruppe, mit den ãÄrzten ohne Röntgen". Wir betrachten es als Willkür des Gerichtes, dass die Zusammensetzung dieser Vergleichsgruppe von den klagenden Kassen nicht offengelegt werden musste. Sicher gibt es in dieser Gruppe keine Praxis, die drei Fähigkeitsausweise aufweist und die so viele Suchtkranke betreut. Es ist im weiteren falsch, wenn die Kassen wiederholt behaupten, ich hätte seit den Klagen mein Verhalten geändert und werde dadurch kostenmässig nicht mehr auffällig. Das Gegenteil ist richtig: Die Kassen haben meine Praxis neu in die Gruppe Allgemeinärzte eingeteilt, da die Gruppe Ärzte ohne Röntgen aufgehoben wurde. Allein wegen dieser Änderung der Spielregeln fallen meine Praxiskosten nicht mehr auf. Ich betreue weiterhin die gleichen Patientengruppen. Aber die Kassen ziehen ihre ungerechtfertigten Rückforderungsklagen stur durch. Zwischenzeitlich habe ich die ganze Geschichte auf eine eigene Homepage aufgeschaltet, so dass sich alle ihre eigene Meinung zu diesem skandalösen Fall machen können. Die Adresse lautet: www.kranke-krankenkassen.ch. Dr. med. Cyrill Jeger, Olten 23. 11. 2003 Oltner Tagblatt, 22. 11. 2003 "Krankenkassenpolitik gefährdet Existenz der Allgemeinpraxen" Hausärzte vor dem Ruin? Ärztegesellschaft kontert Vorwurf der "Überarztung" Ärzte würden für die umsichtige Betreuung von Langzeitkranken finanziell bestraft, gibt die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn zu bedenken. Die Politik der Krankenkassen provozierende stossende Ergebnisse, stellt die GAeSO in einer Medienmitteilung fest. Hausäztinnen und Hausärzten, deren Patientenstamm überwiegend aus Schwer- und Schwerstkranken besteht, kann der wirtschaftliche Ruin drohen: Unter dem Stichwort "Überarztung" hätten die Krankenkassen im Kanton Solothurn damit begonnen, von den Hausäztinnen und Hausärzten immense Summen zurückzufordern. Dieses Vorgehen nehme aber keine Rücksicht auf die Tatsache, dass die Betreuung der erwähnten Patientengruppen naturgemäss überdurchschnittlich aufwändiger sei, kritisiert die Standesorganisation der Solothurner Ärztinnen und Ärzte. Das Eidgenössische Versicherungsgericht werde die REchtmässigkeit dieser Kassenpraxis zu beurteilen haben, moniert die Standesorganisation. Die laufende Auseinandersetzung im Kanton Solothurn ausgelöst haben einige konkrete Fälle, zuletzt die öffentliche Protestaktion des Oltner Allgemeinpraktikers Cyrill Jeger, von welchem der Krankenkassenverband Santésuisse einen Betrag von 300'000 Franken zurückgefordert hatte mit der Begründung, in seiner Praxis anderthalbmal höhere Behandlungskosten verursacht zu haben als "der Durchschnitt der vergleichbaren Arztpraxen" (wir haben darüber berichtet).
"Beginn einer unsozialen Praxis" Was auf den ersten Blick als richtiges Vorgehen gegen Ärztinnen und Ärzte erscheine, die sich ãunwirtschaftlich" verhielten, erweise sich in Tat und Wahrheit der Anfang einer unsozialen Praxis, hält die Ärztegesellschaft fest. Chronisch Kranke oder psychisch angeschlagene Menschen, Sucht-Kranke und Aids-Patienten (Aufzählung unvollständig) benötigen den hausärztliche Leistungen häufiger und intensiver als Patienten mit Bagatellerkrankungen. Bei der erstgenannten Gruppe lägen überdies meist gleichzeitig mehrere Krankheiten vor. Damit fielen auch die Medikamentenkosten entsprechend höher aus, weil die erforderlichen Medikamente besonders teuer und über längere Zeiträume einzunehmen seien. Höhere Kosten pro Patient Hausärzte, die vorwiegend solche Patienten betreuen, müssten pro Person mehr Zeit einsetzen als ihre Kollegen mit einem niedrigeren Anteil von zeitintensiven Fällen, weshalb sie insgesamt weniger Patienten annehmen könnten. Mit der logischen Konsequenz, dass ihre durchschnittlichen Kosten pro Patient über jenen der Praxen mit weniger aufwändigen Krankheitsfällen lägen. Krankenkassen, die sich allein auf die statistischen Zahlen abstützen, stellten dann fälschlicherweise eine "Überarztung", das heisst aus ihrer Sicht überhöhte Kosten fest. Ein Hausarzt mit einem "durchschnittlichen" Patientengut lasse sich allerdings nicht mit einem Hausarzt vergleichen, der in erster Linie Schwer- und Schwerstkranke betreue, hält die Standesorganisation gegenber den aus ihrer Sicht unhaltbaren Überlegungen der Krankenkassen entgegen. Und sie weist auf ihre Anstrengungen hin, die Diskrepanz auf sachlicher Ebene zu lösen. Die von der Solothurnischen Ärztevereinigung für psychosomatische und psychosoziale Medizin unternommenen Vesuche, den Kassen diese Problematik klar zu machen und eine Einigung zu finden, seien jedoch am Desinteresse der Kassen gescheitert, bedauert die GAeSO. Zweifelhafte Vergleichbarkeit Sich auf eine Regelung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) berufend, wonach jeder Arzt seine Leistungen auf ein Mass zu beschränken habe, "das für den Behandlungszweck erforderlich ist", gingen die Krankenkassen gegen die vermeintlichen "teureren" Hausärzte vor: Wenn ein Arzt für Leistungen, welche diese Limite übersteigen, eine Vergütung bezogen hat, kann er zu deren Rückzahlung an die Krankenkassen verurteilt werden. Dabei werde, kritisiert die GAeSO weiter, allein auf die REchnungsstellenstatistik des Kranekassenverbandes Santésuisse abgestellt. Liegen die Durchschnittskosten einer Arztperson über dem statistischen Durchschnitt innerhalb der gleichen Gruppe, kommt es zu einem Rückforderungsverfahren. Abe allein schon weil die Gruppeneinteilung innerhalb der Ärzteschaft umstritten sei, bestehen aus der Sicht der Standesorganisation keine relevanten Kriterien für einen fairen Vergleich. Aber nicht nur ãüber dem statistischen Schnitt" liegende direkte Arztkosten, sondern auch so genannte veranlasste Medikamentenkosten - wenn der Arzt für Medikamente ein Rezept schreibt, das der Patient in einer Apotheke einlöst - würden die Kassen neuerdings vom Arzt zurückverlangen. Und dies, obschonl der betreffende Arzt das Geld gar nicht eingenommen habe. Die Ärztegesellschaft betont, dass diese Handlungsweise vom Solothurnischen Schiedsgericht in der Kranken- und Unfallversicherung geschützt wird. Kontraproduktive Auswirkungen Die Standesorganisation weist in ihrem Communiqué warnend auf die Folgen dieser Kassenpolitik hin: Hausärzte, die ausserordentlich viele zeitintensive Patienten zu betreuen haben, sähen sich zunehmend mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, deren Begleichung sie in den Ruin zu treiben drohe. Was im Endeffekt dazu führen könne, dass die auf eine zeitintensive Behandlung angewiesenen Patientinnen und Patienten ihren Hausarzt verlieren. Zudem würden sich Hausärzte angesichts einer solchen Gerichtspraxis tunlichst hüten, ãteure" Patienten zu übernehmen. Sie würden diese notgedrungen möglichst rasch an einen Spezialisten oder ins Spital überweisen, wodurch die gesamten Gesundheitskosten einmal mehr steigen. Die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn warnt abschliessend vor dieser unsozialen und kostentreibenden Entwicklung. Solothurner Tagblatt, 25. 11. 2003 Wieviel teurer sind soziale Ärzte? Verurteilt wegen "Überarztung" Nicht nur der Oltner Arzt Cyrill Jeger wird wegen "Überarztung" von den Krankenkassen belangt. Bereits vom eidgenössischen Versicherungsgericht verurteilt ist der Solothurner Allgemeinpraktiker Willi Forster. In seinem Fall gab das Bundesgericht dem solothurnischen Schiedsgericht und den Krankenkassen recht: Forster muss über 100'000 Franken zurückzahlen. Mit Rückforderungen konfrontieren die Krankenkassen jene Ärzte, die im Vergleich zu ihren Berufskollegen auffällig hohe Kosten pro Patient ausweisen. Die Ärztegesellschaft kritisiert dieses Vorgehen als "stossend", weil sowohl Jeger als auch Forster Ärzte mit überdurchschnittlich hohem sozialem Engagement seien. Das reiche als Erklärung nicht aus, heisst es bei den Kassen. Werden zwei Solothurner Allgemeinpraktiker nur deswegen bestraft, weil sie besonders sozial sind? Michael Hug Der Oltner Arzt Cyrill Jeger sieht sich von den Krankenkassen mit einer Rückforderung von rund 300'000 Franken konfrontiert. Das Scheidsgericht des Kantons Solothurn hat dieses Urteil bereits gesprochen, der bundesgerichtliche Entscheid steht noch aus. Jeger wehrt sich vehement gegen die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Forderung. In diversen Medien griff er seinerseits die Krankenkassen an und kritisiert, deren Wirtschaftlichkeitsprüfung benachteilige ausgerechnet jene Ärzte, die sich mit sozialem Engagement für ihre Patienten einsetzen. Dies wiederum wird vom schweizerischen Krankenkassenverband Santésuisse bestritten. Jeger sei schon ein Zuschlag von 35 Prozent gewährt worden, die zusätzlichen Kosten hätten mit sozialem Engagement nichts zu tun. Eigenartig sei zudem, so die Kassen, dass Jeger seit der Intervention nicht mehr "überarzte". (Tagblatt vom Freitag). Dies wiederum veranlasst Jeger zu einer "Gegendarstellung": Es ist falsch, wenn die Kassen wiederholt behaupten, ich hätte seit den Klagen mein Verhalten geändert", schreibt er. Vielmehr sei er von den Kassen in eine neue Gruppe von Vergleichsärzten eingeteilt worden. Allein deswegen würden seine Kosten nicht mehr auffallen.
So oder so interveniert Santésuisse wiederum verweist darauf, dass Jegers Vergleichsgruppe der "Ärzte ohne Röntgen" damals mit den anderen Allgemeinpraktikern zusammengelegt worden sei, weil zwischen den beiden Gruppen kostenmässig praktisch keine Unterschiede mehr bestanden. "Damit ist auch gleich gesagt, dass Herr Jeger in den Jahren 1998 und 1999 auch ohne Differenzierung zwischen Ärzten mit und ohne Röntgen belangt worden wäre", sagt Sprecher Peter Marbet. In die Auseinandersetzung mit den Krankenkassen hat sich auch die solothurnische Ärztegesellschaft eingeschaltet, nach deren Angaben derzeit vier Ärzte aus den eigenen Reihen mit Rückforderungen konfrontiert sind. Einer davon ist der Solothurner Willi forster, der bereits einen Schritt weiter ist als Jeger: Er wurde am 15. Juli vom Bundesgericht dazu verurteilt, den Kassen einen Betrag von deutlich über 100'000 Franken zurückzubezahlen. Sein Fall geht auf Anfang der Neunzigerjahre zurück. Auch Forster, heisst es bei der Ärztegesellschaft, gehöre zu den "sozial sehr engagierten Ärzten". Die Verurteilungen seien für die Mediziner existenzbedrohend. Anderthalb mal mehr Bleibt die Frage, ob soziale Ärzte so viel teurer sind: jeger hatte bei den direkten Kosten einen Index von 151, Forster einen solchen von 167. Will heissen, wer bei ihnen Patient war, kostete mindestens anderthalb mal mehr als ein Durchschnittspatient bei den anderen Ärzten ihrer jeweiligen Gruppe. SOZIALE MEDIZIN 4.03 Die Krankenkassen bitten einen Arzt zur Kasse Der Prozess gegen Cyrill Jeger Gemäss Gesetz können die Krankenkassen von unwirtschaftlich arbeitenden ÄrztInnen Geld zurück fordern. Nun machen sie von diesem Recht im Falle eines Arztes Gebrauch, der ein mitteleres Einkommen erzielt und eine ausgesprochen soziale Medizin betreibt. Ein Fall, der kritische Fragen zur Macht der Krankenkassen aufwirft gerade im Hinblick auf die im Parlament hängige Aufhebung des Kontrahierungszwangs. ãKrankenkassen schaden Ihrer Gesundheit". Dieser provokative Satz steht gut sichtbar auf einem Plakat an der Fassade eines älteren Hauses in Olten. In besagtem Haus praktiziert der Arzt Cyrill Jeger. Er befindet sich im Clinch mit den Krankenkassen, genau gesagt mit der Geschäftsstelle Aargau-Solothurn des Krankenkassenverbands âsantésuisse'. Die Krankenkassen verlangen von Jeger rund 300'000 Franken. Sie stützen sich dabei auf Artikel 56 des Krankenversicherungsgesetzes KVG, wonach unwirtschaftlich arbeitende ÄrztInnen zu Unrecht bezogene Honorare zurückzahlen müssen. Ob ein Arzt oder eine Ärztin unwirtschaftlich arbeitet, wird dabei durch einen statistischen Vergleich ermittelt. Artikel 56 KVG ist gegen so genannte ãAbzockerärzte" gerichtet. Die Vorstellung, dass Jeger ein Abzockerarzt sein könnte, ist jedoch reichlich absurd. Er ist vielmehr als sozial engagierter Hausarzt bekannt. Sein Jahreseinkommen lässt sich nach eigenen Angaben etwa mit dem eines Bezirksschullehrers vergleichen, rund 120'000 Franken pro Jahr. Jeger engagiert sich politisch für die Grünen . Bis in die achtziger Jahre gehörte er auch der Redaktionsgruppe der âSozialen Medizin' an. Jeger will keine hochtechnisierte Medizin Mit seinem politischen Engagement hat sich Cyrill Jeger natürlich nicht nur Freunde geschaffen. Inzwischen ist er jedoch über alle Parteigrenzen hinweg als kompetenter Arzt und Gesundheitspolitiker bekannt, auch bei Leuten, die seine politischen Ansichten nicht teilen. Und es gelingt ihm auch immer wieder, Mehrheiten für verschiedene sozial- und kulturpolitische Projekte zu gewinnen. Trotzdem fragt er sich, ob die Krankenkassen etwa aus politischen Gründen so rigoros gegen ihn vorgehen. Vertreter der Krankenkassen weisen diesen Verdacht allerdings weit von sich. ãIch versuche, mir immer wieder Zeit zu nehmen, auch für schwierige Patienten", erklärt Jeger zu seiner seine Arbeitsweise. ãIch versuche auch, eine möglichst menschliche Medizin und nicht eine hochtechnisierte Medizin - zu betreiben. Ich bin überzeugt, dass eine solche Medizin eben menschlich und sozial ist, und letztlich viele Folgekosten einsparen hilft. Die völlig unzulängliche psychiatrische Versorgung der weiteren Region Olten führt mir auch Patienten aus diesem Bereich zu." Tatsächlich finden sich unter Cyrill Jegers PatientInnen viele DrogenkonsumentInnen, Menschen mit anspruchsvollen psychosomatischen und psychosozialen Problemen sowie Leute aus fremden Kulturkreisen, die alle eine relativ aufwändige Betreuung benötigen. Der angeschuldigte Arzt hat sich auch regelmässig weitegebildet und immerhin drei Fähigkeitsausweise (psychosomatische und psychosoziale Medizin, manuelle Medizin und Akupunktur) erworben. Zudem ist er Mitglied der Schweizerischen Ärztegesellschaft für medizinische Hypnose. Die Krankenkassen glauben jedoch nicht an die Besonderheiten von Jegers Praxis. ãDie von Dr. Jeger angegebene spezielle Zusammensetzung seines Patientengutes wird heute praktisch von jedem Allgemeinpraktiker angegeben", erklärt Peter Marbet von der Direktion von âsantésuisse'. ãSie ist deshalb gar nicht so speziell, was ihn mit den anderen Allgemeinpraktikern vergleichbar macht." Weil seine Kosten das vergleichbare Niveau überschritten, verwarnten ihn die Krankenkassen dreimal und klagen dann vor dem zuständigen Schiedsgericht. Dieses hat ihnen am 14. Juli 2003 Recht gegeben und Jeger für das Jahr 1998 zur Rückzahlung von 133'000 Franken verurteilt. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da ihn Jeger ans Eidgenössische Versicherungsgericht weiter gezogen hat. Sollte dieses in ihrem Sinne entscheiden, wollen die Krankenkassen jedoch einen nochmals so hohen Betrag für das Jahr 1999 einfordern. Arzt soll Einnahmen der Apotheken zurückzahlen Jeger machte vor dem Schiedsgericht die Besonderheiten seiner Praxis zwar geltend. Dieses ging jedoch inhaltlich nicht darauf ein, sondern erklärte, er habe seine Behauptungen nicht ausreichend bewiesen. Anlässlich des Verfahrens gegen Cyrill Jeger entschied das Schiedsgericht auch eine umstrittene Rechtsfrage zugunsten der Krankenkassen. Es verurteilte ihn nicht nur zur Rückzahlung von Honoraren im Betrag von rund 34'000 Franken, sondern auch von so genannten veranlassten Kosten im Betrag von rund 99'000 Franken. Dabei handelt es ich vor allem um Zahlungen für Medikamente, die Apotheken gegen Vorlage eines Rezepts von Jeger abgegeben haben. Er selber hat dieses Geld nie gesehen. Die Apotheken haben ihre Marge jedoch eingestrichen. Merkwürdig ist, dass die Krankenkassen nur für die Jahre 1998 und 1999 Geld von Cyrill Jeger fordern. Damals teilten sie ihn in die statistische Vergleichsgruppe der ãÄrzte ohne Röntgen" ein. Im Jahre 2000 wurde diese Gruppe dann aufgehoben, Jeger gehört seither zur Vergleichsgruppe der ãAllgemeinärzte". Und siehe da: Seither liegen seine Kosten nicht mehr über dem Durchschnitt, sondern sogar darunter. Tatsache ist, dass Cyrill Jeger die von den Krankenkassen insgesamt geforderten 300'000 Franken niemals aufbringen kann. Im Falle einer definitiven Verurteilung müsste er Konkurs anmelden. Die Praxis eines sozial engagierten Arztes würde verschwinden. Seine wirtschaftliche und berufliche Existenz wäre in Frage gestellt. Welches Interesse haben die Krankenversicherer daran? Peter Marbet von âsantésuisse': ãDas primäre Ziel der klagenden Krankenversicherer ist, eine Verhaltensänderung beim Arzt herbei zu führen, und nicht den Gerichtsweg zu beschreiten. Viele Ärzte sind sich der Kosten gar nicht bewusst, die sie auslösen. Das Einfordern von zu Unrecht bezahlter Vergütungen hat sekundäre Bedeutung. Deshalb, das heisst in Anerkennung der beim Beklagten in späteren Jahren (nicht den betroffenen Jahren 1998 und 1999) zu beobachtenden positiven Verhaltensänderung, hat santésuisse mehrmals einen aussergerichtlichen Vorschlag zu Erledigung der Verfahren gemacht. Ein Verzicht der Rückforderungen kommt nicht in Frage, da die Krankenversicherer die Interessen der Prämienzahler treuhänderisch zu wahren haben. Die gesetzliche Grundlage solcher Verfahren ist eine Schutzvorschrift zugunsten der Prämienzahler, damit die Leistungserbringer sich mit ihren Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse des Prämienzahlers liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist". Krankenkassen ändern Versorgungsstruktur Gemäss Aussage von Peter Marbet hat es Cyrill Jeger abgelehnt, über die Einzelheiten des ihm von den Krankenkassen unterbreiteten Vermittlungsvorschlags zu verhandeln. Die Praxis in andern Fällen zeige jedoch, dass es immer wieder möglich sei, mit Ärzten eine aussergerichtliche Lösung zu finden. âsantésuisse' sei an einvernehmlichen Lösungen mit den betroffenen Ärzten interessiert. Cyrill Jeger hat sich jedoch ganz bewusst auf keine Vergleichsverhandlungen eingelassen, sondern hat seinen Fall publik gemacht. ãVerschiedene Kollegen, die ähnlich arbeiten wie ich, werden so in den Ruin getrieben", erklärt er zur Begründung. âsantésuisse', so Jeger, wolle die Grundversorger offensichtlich disziplinieren und versuche, sie durch überrissene Forderungen zu einem Vergleich zu bewegen. Gemäss den Vorstellungen der Krankenkassen sollten die ÄrztInnen einen Leistungsabbau durchsetzen, der ihrem Berufsverständnis und dem hippokratischen Eid widerspreche. "Durch das dargelegte Vorgehen", so Jeger in einem Brief an seine PatientInnen, "gelingt es den Krankenkassen, die ärztliche Versorgungsstruktur in unserem Lande zu verändern. Mit dem beschriebenen, kurzsichtigen und willkürlichen Vorgehen schaden die Krankenkassen der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung und damit direkt der Gesundheit der Patientinnen und Patienten! Ich werde weiterhin für eine menschliche und soziale Medizin kämpfen. Ich hoffe von unserem obersten Gericht doch noch Recht zu bekommen und danke Ihnen für Ihr Verständnis." Ruedi Spöndlin Ärzte müssen zurückzahlen St. Galler Tagblatt, 5. 1. 2004 Christa Gall Bei zu aufwendigen Behandlungen fordern Krankenkassen Geld zurück - In der Ostschweiz waren es in fünf Jahren 860 000 Franken Wenn ein Arzt nach Ansicht der Krankenkassen zu viel für seine Leistung verlangt, muss er das Geld an die Kassen zurückzahlen. Von 1086 Ostschweizer Ärzten mussten 47 Ärzte innerhalb von fünf Jahren rund 860 000 Franken zurückzahlen. Die Krankenkassenprämien steigen. Das Gesundheitswesen in der Schweiz wird immer teurer. Die Krankenkassen, zusammengeschlossen im Verband Santésuisse, versuchen Kosten einzudämmen, indem sie Ärzte mit ihrer Ansicht nach überrissenen Rechnungen zu Rückzahlungen zwingen. 47 von 1086 Ostschweizer Ärzten mussten im Zeitraum von 1996 bis 2001 rund 860 000 Franken zurückerstatten. Dies entspricht knapp 0,3 Promille des Gesamtumsatzes der Ostschweizer Ärzte. In den beiden Kantonen Appenzell war ein Arzt, im Thurgau waren vier Ärzte und im Kanton St. Gallen 42 Ärzte betroffen. Im Schnitt bezahlte ein von den Kassen belangter Arzt in der Ostschweiz rund 18 000 Franken. Durchschnitt ausschlaggebend Konkret: Ein Allgemeinmediziner in Rapperswil weist in einem Jahr pro Patient 712 Franken an direkten Heilskosten auf. Im Schnitt verlangt ein St. Galler Allgemeinpraktiker 515 Franken pro Patient, was einem Index von 100 entspricht. Weist ein Arzt einen Index von 130 und mehr auf, wird er von der Kasse angeschrieben.Kann der Rapperswiler Arzt seine Kosten nicht begründen, muss er sich vor dem Schiedsgericht rechtfertigen und unter Umständen Geld zurückzahlen. Das Geld wird unter den Kassen - je nach Grösse - aufgeteilt. "Vergleiche halten nicht stand" Die Ärzte halten nicht viel vom Vergleich der Santésuisse. "Wir sind an einem korrekten Abrechnungsverhalten unserer Mitglieder sehr interessiert", sagt Peter Wiedersheim, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen. Das von Santésuisse angewendete Verfahren sei aber unter anderem deshalb umstritten, weil es nur die direkt verrechneten Heilungskosten und nicht die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten berücksichtige. Eine aufwendigere Behandlung könne beispielsweise unter Umständen eine Invalidität verhindern. Zudem brauche ein älterer Mensch im Schnitt mehr Medikamente oder eine Frau verursache durchschnittlich höhere Gesundheitskosten. dies würde in der Santésuisse-Statistik nicht berücksichtigt, sagt Wiedersheim. Zudm seien einige Ärzte bei Santésuisse falsch klassifiziert und würden so zu Unrecht angeschrieben. "Nach den Kassen ist demnach ein guter Arzt, welcher möglichst viele junge, männliche Versicherte in möglichst kurzer Zeit und mit möglichst billigen oder gar ohne Medikamente behandelt", sagt Wiedersheim. Peter Marbet, Pressesprecher von Santésuisse entgegnet, dass der Arzt die Möglichkeit habe, seine Praxisbesonderheiten der Kasse darzulegen. Eine Kontrolle sei aber notwendig, sagt Marbet. "Unsere Sanktionen sind eigentlich noch zu mild." Ärzte könnten beispielsweise nicht von den Kassen ausgeschlossen werden, sagt Marbet. Damit die Erhebungsdaten nicht länger auf dem Zahlenmaterial der Krankenkassen basieren, hat die Ärzteschaft in der ganzen Schweiz sogenannte "Trustcenter" aufgebaut. Im Kanton St. Gallen heisst es "Gallonet" und im Kanton Thurgau "Thurcare". In diesenTrustcenters werden Abrechnungsdaten der Ärzte anonymisiert und weitergeleitet. "Dieses System widerspiegelt die ärztliche Leistung differenzierter als die Statistiken der Krankenkassen und optimiert unsere Ausgaben im Gesundheitswesen", sagt Wiedersheim. Immer mehr Büroarbeit "Wir sind für einen Dialog offen", sagt Marbet. Das Problem der Trustcenter sei, dass die Teilnahme der Ärzte freiwillig und das Zahlenmaterial somit nicht repräsentativ sei. "Beim gegenwärtigen Stand der Dinge gibt es keinerlei Zweifel an der Repräsentanz des Zahlenmaterials", entgegent wiederum Peter Wiedersheim. Weg frei für mehr Solidarität - abgelehnte KVG-Revision Zeitung im Espace Mittelland - Solothurner Tagblatt, 8. 1. 2004 Ausgabe vom 19. Dezember, "Reform der Krankenversicherung. Das Scheitern hat auch Gutes" Wir Ärztinnen und Ärzte für ein gerechtes und soziales Gesundheitswesen weinen der abgelehnten KVG-Revision keine Träne nach, denn a.) die ungerechte Finanzierung des Gesundheitswesens wurde in keiner Weise verändert, im Gegenteil: Die Selbstbeteiligung steigt, der Staat zieht sich immer mehr aus der finanziellen Verantwortung zurück, ja nicht einmal die Verbilligung der Kinderprämien fand eine Mehrheit. Nicht nur unsere Patient/-innen, sondern auch wir stöhnen oft unter der steigenden Prämienlast. b.) Von Solidarität im Gesundheitswesen ist keine Rede, im Gegenteil: Massnahmen wie die Globalbudgets, Budgetverantwortungen oder Kostenneutralität oder auch die Aufhebung des Vertragszwanges hätten mehr oder weniger direkt eine Zweiklassenmedizin mit Rationierungen für Grundversicherte zur Folge. c.) Die Krankenkassen-Manager hätten mit ihren rein ökonomischen Lösungsansätzen ohne jede demokratische Legitimation viel zu viel Macht bekommen. d.) Für die drängenden Finanzierungsengpässe in der Spitex wurden nicht einmal ansatzweise Lösungen gefunden, die Bedingungen für die Betreuung der Chronischkranken werden immer elender. Die Beerdigung dieses blamablen Resultates eines mehrjährigen, parlamentarischen Hickhacks darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das KVG von 1996 dringend revidiert werden muss, und zwar unbedingt in Richtung von mehr Solidarität für dieses Grundbedürfnis menschlicher Existenz, nämlich unsere Gesundheit. Vereinigung unabhängiger ÄrztInnen, Für den Vorstand: Dr. med. David Winizki, Zürich Leserbrief Dr. med. Cyrill Jeger, Kranke Krankenkassen, 8. 1. 2004 Kranke Krankenkassen Mit Einführung des neuen Tarifsystems Tarmed soll die mentale Arbeit der Ärzte, insbesondere der Grundversorger aufgewertet werden - wirklich? Das Gegenteil ist der Fall, da hinter den Kulissen ganz andere Mechanismen des Leistungsabbaus zu Lasten der Patientinnen und Patienten am Wirken sind. Darüber gehört die Öffentlichkeit aufgeklärt. Mit System stellen die Krankenkassen unter der Santé Suisse immer mehr überrissene Rückzahlungsforderungen an sog. ãÜberarztende" Ärzte. Dabei werden nicht grossverdienende Ärzte belangt, sondern seit einigen Jahren zunehmend engagierte Grundversorger (es sind bereits hunderte!) mit ãnormalen" Einkommen. Letztere werden durch unverhältnismässige Rückforderungen quasi in den Ruin getrieben. Die Kassen sind nicht bereit Praxisbesonderheiten, wie spezielle Patientengruppen und spezifische Qualifikationen der Ärzte, zu berücksichtigen. Die Kassen erreichen auf diese Art eine sozialpolitisch bedeutsame Verhaltensänderung bei der Ärzteschaft. Diese soll nicht mehr dem hippokratischen Eid verpflichtet sein, sich voll und ganz für die Patienten einzusetzen, sondern sollen ãsparen" und den Leistungsabbau konkret bei den Patienten durchsetzen. Die Folgen sind: Hausbesuche, Gespräche, komplementäre Medizin, notwendige, teurere Medikamente und intensivere Therapien sind bei den Ärzten ãnicht mehr machbar", chronische Patienten werden aus den Praxen herausgedrängt oder weiter- und abgewiesen. Die Ärzte dürften somit ihre Patienten gar nicht mehr nach den besten Regeln der medizinischen Wissenschaft behandeln. Selbstverständlich gehört immer auch die Wirtschaftlichkeit beachtet. Die Patientinnen und Patienten könnten kein Vertrauen mehr in ihre Ärzte haben, die immer mehr auf der Seite der Krankenkassen zu stehen haben und nur noch Billigst-Medizin betreiben sollten. Die Krankenkassen haben den Bogen eindeutig überspannt. Aus einem Kontrollinstrument gegen überarztende Ärzte haben die Kassen ein Instrument des massiven Leistungsabbaus gemacht. Es ist - in einer demokratischen Gesellschaft mit Gewaltentrennung - nicht richtig, dass die gleiche Stelle (die Versicherungen) zwei so unterschiedliche Aufgaben beansprucht: Kontrolle und Abbau. Die Kassen sollten ja Vertreter der Versicherten sein, auch der kranken Versicherten! Wohl können die realitätsfremden Rückzahlungsforderungen von den belangten Ärzten an Gerichte weitergezogen werden, doch ist dieser Weg mühsam und kostenintensiv, und noch schlimmer: Die Gerichte sind bis anhin überfordert mit einer differenzierten Beurteilung, was ein guter und was ein zu teurer Arzt sei. Die Gerichte haben bis jetzt meistens den Kassen recht gegeben. Für uns Ärzte, die wir gewohnt sind unser Handeln zu Gunsten der Patienten nach Regeln der Vernunft und der Wissenschaft auch der Wirtschaftlichkeit - zu richten, ist es besonders schmerzhaft, wenn wir von Kassen und Gerichten auf diese grobschlächtige Art beurteilt werden, nach Regeln, die jeder seriösen statistischen Beurteilung widersprechen. Es steht daher die Forderung im Raum, dass zum Beispiel das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), das ja auch neue Therapien und Medikamente prüft und zulässt, Regeln und Grundsätze erstellt, wie Ärztinnen und Ärzte wirtschaftlich und qualitativ beurteilt werden sollen oder am besten gleich selber diese Beurteilung übernimmt, denn die Kassen sind Partei, sie wollen sparen, und die Gerichte sind überfordert. Die Kontrolle gehört ins BSV, den Leistungsabbau hat das Parlament zu diskutieren! Die Kassen können und dürfen diese beiden Aufgaben nicht mehr für sich beanspruchen sie haben versagt!! Weitere Informationen sind auch ersichtlich unter der Homepage: www.kranke-krankenkassen.ch. Es ist Zeit, dass die Öffentlichkeit und die Patienten und Patientinnen aufwachen und zur Kenntnis nehmen, welcher Leistungsabbau hier fernab vom Parlament hinter den Kulissen durchgesetzt wird. Dr. med. Cyrill Jeger, Olten Stellungnahme der Gesellschaft der Aerztinnen und Aerzte des Kantons Solothurn zu Handen des Oltner Tagblattes vom 27. 9. 2004 Die Gesellschaft der Aerztinnen und Aerzte des Kantons Solothurn (GAeSO) ist bestürzt über das Urteil des Eidg. Versicherungsgerichtes. Dr. Cyrill Jeger hat sich als psychosomatisch und psychosozial tätiger Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung - seit Jahren schwergewichtig der entsprechenden Patientengruppe besonders angenommen: es sind dies Suchtkranke (vor allem Drogenpatienten, HIV-Patienten, fremdsprachige Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Problemen u.a.m.). Seine Praxistätigkeit kann nicht mit derjenigen von anderen Allgemeinpraktikern verglichen werden. Das Urteil ist für Dr. Cyrill Jeger ruinös, weil nach der vom Eidg. Versicherungsgericht bestätigten Praxis beim Arzt insbesondere auch die Kosten für von ihm verordnete, also nicht selbst abgegebene Medikamente, zurückverlangt werden können. Schon allein die Vorstellung, dass ein Arzt für Medikamente, welche in der Apotheke abgegeben werden, Kosten zurückbezahlen muss, ist absurd. Der Arzt verdient an diesen Medikamenten keinen Rappen! Dieses Urteil hat aber auch gesundheitspolitisch verheerende Folgen. Die Aerzteschaft wird sich in Zukunft hüten, teure Patienten selbst zu behandeln, wenn dadurch der persönliche Arzt - oder Medikamentenkostenindex zu stark belastet wird. Man wird versuchen, diese Patientinnen und Patienten den Spezialärzten oder allenfalls zur ambulanten oder stationären Behandlung in ein Spital oder eine psychiatrische Klinik zu überweisen. Da anzunehmen ist, dass gestützt auf dieses Urteil in Kürze auch andere veranlasste Kosten (Ueberweisung an einen Spezialisten, Ueberweisung an ein Spital, Verordnung von Physiotherapie etc.) vom Arzt zurückverlangt werden können, werden ausschliesslich die Schwerkranken, Langzeitpatienten, die teuren und sozial schwachen Patientinnen und Patienten unter diesem gesundheitspolitisch absolut verfehlten Urteil zu leiden haben. Die Gesellschaft der Aerztinnen und Aerzte des Kantons Solothurn (GAeSO) hofft, dass der Gesetzgeber durch eine klare Aenderung des KVG diese unsinnige Praxis rückgängig zu machen versucht. Sie hofft auch, dass sich nicht nur die Standesgesellschaften der betreffenden Regionen, sondern insbesondere auch die Verbandsspitze der FMH (bei welcher die GAeSO in den letzten Jahren deswegen schon mehrmals erfolglos Vorstösse gemacht hat) und die gesundheitspolitisch interessierten Eidg. Parlamentarier mit dieser Problematik intensiver als bisher auseinandersetzen. Gesellschaft der Aerztinnen und Aerzte des Kantons Solothurn (GAeSO) 27. 9. 2004 |
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